Dürfen Eltern das Kind (15) von Freunden trennen und zwingen in einer anderen Stadt zu leben?
Die Freundin (15) meines Sohnes (15) wohnt seit einiger Zeit mit ihrer Schwester in einer Wohngemeinschaft, weil sie mit ihren Eltern nicht mehr klar kommen. Jetzt wollen die Eltern, dass die zwei Schwestern in einer anderen Stadt untergebracht werden, weil die Eltern nicht wollen, dass sie einen Freund haben und keine Freunde haben. Die Eltern wollen das sogar über das Gericht einklagen.
Haben die Eltern eine Chance damit und kann ich die Freundin meines Sohnes unterstützen?
In einer anderen Stadt da gibt es keine Freunde?
Darum geht es nicht!Es geht hier um das Wohl des Kindes und nicht um das der Eltern!Die Schwestern haben Angst vor ihren Eltern.Ihnen wird alles untersagt und mit Schlägen gedroht.
7 Antworten
Wenn die Eltern, nach wie vor das Sorgerecht haben, dann ja.
Wenn sich das Kind gezwungen fühlt, könnte es sich dagegen wehren, kann es sich aber selbst erhalten? Darüber kann man nachdenken.
Ja, die Eltern haben eine Chance. Und nein, du kannst nichts machen - außer seelischer Unterstützung.
Dürfen Eltern das Kind (15) von Freunden trennen und zwingen in einer anderen Stadt zu leben?
ja denn die Freunde kann man dann am Wochenende noch treffen oder wenn sie halt sehr weit entfernt wohnen in den Ferien. Gute Freundschaften halten das auch aus.
Dazu findest du ja am neuen Wohnort wieder neue.
Deine Eltern lassen ja genauso ihre Freunde zurück
etzt wollen die Eltern, dass die zwei Schwestern in einer anderen Stadt untergebracht werden,
wollen können sie das gerne - aber die Plätze sind sowieso rar . dass da wo zwei Plätze frei sind ist eher unwahrscheinlich. Dazu kann man nicht nach belieben den Platz wechseln - da muss es schon einen driftigen Grund geben
weil die Eltern nicht wollen, dass sie einen Freund haben und keine Freunde haben. Die Eltern wollen das sogar über das Gericht einklagen
und das haben sie somit nicht. Können ja da gerne vor Gericht ziehen, das wird kaum was helfen
Damit der Aufenthalt geändert werden kann (in das betreute Wohnen) ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern zu entziehen.
Würden die Eltern selber umziehen, kann ich Nachzug der Kinder bezüglich der Eltern Kind Bindung erfolgen.
Aber der kurzen Erklärung nach, können die das nicht so einfach erzwingen.
Nein, das geht nicht immer zwangsläufig so. Es gibt auch Eltern, die in Abstimmung mit dem Jugendamt ohne Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrecht zu der Lösung kommen, dass ein Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft besser wäre.