Dürfen die Security (Personen) schlagen wenn die nicht gehorchen?

6 Antworten

wenn wir schlagen etwas anders definieren, sagen wir in "die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt" dann dürfen sie das durchaus im Rahmen der Hausrechtsausübung. Das Hausrecht ein Notwehrfähiges Rechtsgut. 

Setzt aber auch voraus das eine "Notwehr" nötig ist, Beispiel: Bahnhof... Person raucht in der Bahnhofshalle und belästigt  Reisende (unstrittiger Verstoß gegen die Hausordnung), auf freundliche Ansprache den Bahnhof zu verlassen wird mit höhnischem Gelächter und einem allseits bekannten Mittelfinger geantwortet. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes geleiten den Mann jetzt unter Anwendung einfach körperlicher (vor allem der Situation angemessener) Gewalt nach draußen. Dies wäre auch mit entsprechender Verstärkung der Maßnahme bei erheblichen Widerstand möglich, allerdings ist es da in der Regel sinnvoller auf die Polizei zurückzugreifen, man erspart sich hier unnötigen Ärger.

Selbstverständlich sollten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes über entsprechende Erfahrung und Sensibilität bei der Ausübung des Hausrechts und damit ggf verbundener Anwendung körperlicher Gewalt verfügen. Daher ist es oft auch besser die Polizei hinzuziehen (z.B. Bahnhof) um eine körperliche Eskalation der Lage zu vermeiden.

Schlagen als Antwort auf eine nicht erfolgte Bitte des Sicherheitspersonals gehört selbstverständlich nicht dazu und bringt den Geschlagenen in eine Notwehrsituation gegenüber den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes. Anwendung körperlicher Gewalt (z.B. an den Oberarmen nach draußen geleiten/drücken) ja, schlagen nein.

Klares NEIN.

Sie dürfen sich nur selbstverteidigen, wenn sie angegriffen werden. Ansonsten müssen sie verbal reagieren. Sollte das nicht helfen, gibt es die Polizei.


JamesGerling  02.02.2016, 08:07

und ein klares -> Falsch.... sofern hier ein Hausrechtsverstoß / Hausfriedensbruch stattfindet. Das Hausrecht ist notwehrfähig und kann unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden, der Angriff findet bereits hinsichtlich des Hausrechts statt. Grundloses schlagen (man schlägt nicht um ein Hausrecht durchzusetzen....), weil jemand nicht macht was man sagt, bringt den Geschlagenen allerdings in die Notwehrlage....

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Nein in so einem Fall dürfen sie die Person bis zum eintreffen der Polit´zei die sie dann verständigen müssen Festhalten sie dürfen dich nur Schlagen bzw sich selbst verteidigen wenn sie von der Person Angegriffen werden


JamesGerling  02.02.2016, 07:44

Falsche Antwort, das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut das notfalls auch unter Anwendung körperlicher Gewalt durchgesetzt werden darf. Es ist aber auch keine Erlaubnis zu "schlagen" oder außerhalb des tatsächlichen Hausrechtsbereich zu agieren. Die Polizei kann ich holen und meist ist das bei schwierigeren Kandidaten auch zu empfehlen, um eine Situation nicht gänzlich eskalieren zu lassen.

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anima1998  10.02.2016, 01:38
@JamesGerling

Ich bin im Österreichischen Recht vielleicht ist das hier bisschen anders Körperliche Gewalt darf nur zum schutz seiner selbst und anderer als Notwehr eingesetzt werden.

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nur wenn sie sich verteidigen müssen

ja aber nicht so , dass derjenige zum Krankenhaus muss