Dürfen security personal Schusswaffen benutzen ?
security .personal
5 Antworten
Grundsätzlich dürfen Sicherheitskräfte, Schusswaffen benutzen... aber dies darf auch jeder ganz normale Bürger - im Rahmen der Notwehr, Besitzwehr oder auch Selbsthilfe - sofern dies das mildeste Mittel ist um höherwertiges Gut zu schützen oder auch das einzig mögliche.
Beispiel sind Personenschützer...die dürfen zum Schutz der Schutzperson z.B gebrauch von der Dienstwaffe machen...wenn Gefahr für Leib und Leben der Schutzperson oder auch des Personenschützers selber besteht.
Vorraussetzung für Security ist Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) und ein Auftrag der das Tragen einer Schusswaffe erfordert und die Dienstwaffe darf auch bei der Ausübung des Wachdienstes getragen werden....
Gib bei YouTube mal Michael Kuhr ein....
Für "normale" Menschen die eine Waffe tragen möchten muss ein Waffenschein vorhanden sein.
Achtung: Ein Waffenschein, keine Waffenbesitzkarte....
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt nu zum Besitz einer oder auch mehrer Waffen, diese Person darf sie aber nicht angelegt mit sich tragen...sie diese Person die Waffen oder Waffe transportieren möchte, geht dies nur in einem Waffenkoffer, Pistolenkoffer...dabei ist zu beachten, das Munition und Waffe getrennt sein müssen.
(getrennt aufbewahrt)
Schießen/Altersgrenzen (§ 27)
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffenab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung
Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine (z.B. haus)ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
Für das "Schießen" mit der Armbrust gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV.
Verboten ist das Schießen mit vom Schiessport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nahere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV.
Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Führen/Transport (§ 12)
Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).
Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.
„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.
„Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie
nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)
Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist.
für Sicherheitsdienste gilt:
Dem Antragsteller wird ein Waffenschein nach § 35 WaffG erteilt; zuvor wurde die Sachkunde (§ 31 WaffG) und das Bedürfnis (§ 32 WaffG)geprüft. § 36 WaffG enthält die Versagungsgründe.
Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG)
Nachweis des Bedürfnisses
Nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG liegt ein Bedürfnis insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und der Erwerb von Schusswaffen oder Munition geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Erklärend fügt die für die Behörde maßgebliche Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Waffengesetz in den Punkten 32.3.1 - 32.3.3 hinzu: "Bei der Entscheidung über die Anerkennung eines Bedürfnisses ist stets eine Abwägung der persönlichen Interessen des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenig Waffen unter die Bevölkerung kommen, erforderlich..."
Daraus kann ein Bedürfnis für z. B. folgende Bereiche des Bewachungsgewerbes resultieren:
Geld- und Werttransporte
Sicherung von Behörden
Alarmempfangszentralen nach § 23 BGV C7
Personenschutz
unter Umständen auch die Alarmverfolgungen
Jüdischen Gemeinde
Kernkraftwerke
Bundeswehrliegenschaften
Hast du schön kopiert....Google hat geholfen... wenn jemand mit einer Waffe vor dir steht...fragst du auch erst Google ob du den jetzt schlagen darfst...hust....
Dein an gegebnes Geburtsdatum sagt schon alles aus...
schlagen ist was anderes als niederschießen hust
und was sagt mein Geburtsdatum aus?
ich bin ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit und arbeite inzwischen seit einem Jahr als Objekt verantwortlicher für ein internationales unternehmen
Sicherheitsdienste dürfen Schusswaffen nur an besonders gefährdeten Objekten benutzen
dazu zählen zum beispiel Liegenschaften der Bundeswehr die durch einen privaten Sicherheitsdienst abgesichert werden
die Objekte der jüdischen Gemeinde
Kernkraftwerke
Mitarbeiter welche eine Schusswaffe tragen wollen müssen vorher
Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) bestehen
Sie unterliegen den gleichen Regelungen wie jeder Normalbürger, mit der Außnahme, daß es ihnen in einigen speziellen Fällen u.U. gestattet wird, Waffen auch im Rahmen ihrer Tätigkeit führen zu dürfen - das ist jedoch nicht die Regel.
Mit Sondergenehmigung denk ich schon, sonst eher nicht.
Wenn sie einen zusätzlichen Lehrgang machen dürfen sie auf jeden fall welche tragen, also ergo dann wohl auch benutzen.
Bei uns laufen welche von Securitas mit schußwaffen rum und auf nachfrage muß man wenn man sowas tragen will eine extra Fortbildung machen
Ist ein staatliches Objekt das einige Sicherheistvorschriften erfüllen muß und da patrouillieren die um das Gebäude herum.
ein staatliches Objekt kann vieles heißen
der Reichstag in Berlin ist auch staatlich doch laufen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dort nicht mit Schusswaffen rum
meine frage ist daher welches Objekt
denn es muss ein besonders gefährdetes Objekt / eine besonders gefährdende Tätigkeit sein damit Mitarbeiter eine Schusswaffe tragen dürfen wie zum beispiel im Geld / Wert Transport
wenn das Objekt zB die Bundesdruckerei ist dann ist die besondere Gefährdung ja selbsterklärend
und zur fortbildung:
Dem Antragsteller wird ein Waffenschein nach § 35 WaffG erteilt; zuvor wurde die Sachkunde (§ 31 WaffG) und das Bedürfnis (§ 32 WaffG)geprüft. § 36 WaffG enthält die Versagungsgründe.
Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG)
Nachweis des Bedürfnisses
Nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG liegt ein Bedürfnis insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und der Erwerb von Schusswaffen oder Munition geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Erklärend fügt die für die Behörde maßgebliche Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Waffengesetz in den Punkten 32.3.1 - 32.3.3 hinzu: "Bei der Entscheidung über die Anerkennung eines Bedürfnisses ist stets eine Abwägung der persönlichen Interessen des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenig Waffen unter die Bevölkerung kommen, erforderlich..."
Daraus kann ein Bedürfnis für z. B. folgende Bereiche des Bewachungsgewerbes resultieren:
- Geld- und Werttransporte
- Sicherung von Behörden
- Alarmempfangszentralen nach § 23 BGV C 7
- Personenschutz
- unter Umständen auch die Alarmverfolgungen
- Jüdischen Gemeinde
- Kernkraftwerke
- Bundeswehrliegenschaften
Ok er hatte es so gesagt, vllt meinte er die Schulung auf die Prüfung? Wollte die da auch nicht ewig Aufhalten mit meinem gefrage :D
wirklich? von allen kompetenten Sicherheitsdiensten die in Deutschland aktiv sind empfiehlst du Michael Kuhr?
normale menschen die zB Erzieher sind werden einen Waffenschein nicht bekommen da kein besonderes Bedürfnis besteht
sie könnten ihn nur bekommen wenn sie in einem Sportschützenverein sind
und selbst dort gibt es nochmal spezielle Auflagen :
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition
Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruck (früher: CO2)-Waffen und Armbrüste können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden.
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung:
Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind.sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
Dies gilt nicht für die o.a. Waffen.Zuverlässigkeit (§ 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu 60 Tagessätzen oder mehr wegen sonstiger Taten; bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.Persönliche Eignung (§ 6) fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgangs.Sachkunde (§ 7) setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der DSB hat für den zu erbringenden NachweisRichtlinien beschlossen, die Regelungen zum Sachkundelehrgang und zur Sachkundeprüfung enthalten.
Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt; sie gilt zum Erwerb 1 Jahr und zum Besitz unbefristet, sog. Grüne WBK. Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der Behörde anzuzeigen.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (§ 10) wird durch Eintragung in eine WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Sie kann auch durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden und gilt dann für den Erwerb 6 Jahre und für den Besitz unbefristet.
Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)
Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.
Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen.Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.
Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.
Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde überprüft, danach kann die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden mindestens alle 3 Jahre überprüft.
Diese Überprüfung kann grundsätzlich gebührenpflichtig sein.