Dürfen die mir das falsch überwiesene Geld nächsten Monat vom Gehalt abziehen?
Meine Firma hat Geld (400) die ich hätte garnicht bekommen sollen, auf ein Konto von mir auf dies ich aber kein Zugriff habe und haben werde überwiesen und will mir das Geld nächsten Monat abziehen, meine Frage daher dürfen die mir das überhaupt abziehen? Ich meine es ist nicht meine Schuld und das Geld habe ich quasi ja auch nicht bekommen.
2 Antworten
Hier muß man unterscheiden zwischen den Anspruch und der Durchsetzbarkeit des Anspruchs. Grundsätzlich kommt eine Rückforderung auf der Grundlage der ungerechtfertigten Bereicherung in Betracht. Wobei sich schon mal die Frage stellt, ob das gegen Sie oder den Pfändungsgläubiger richtet.
Eine Aufrechnung der Forderung ist aber nur mit den pfändbaren Teil des Lohnes möglich, da nach §394 BGB gegen unpfändbare Forderungen nicht aufgerechnet werden kann.
Das Problem ist ja, das ansonsten der Pfändungsschutz dem Wesen nach unterlaufen würde.
Ja dürfen sie § 812 I BGB
Fraglich, ob nicht durch die Pfändung eine Entreicherung eingetreten ist.