Dürfen Assistenzhunde mit ins Restaurant kommen?

6 Antworten

Einen Blindenführhund z.B. darf niemand verbieten, denn das ist rechtlich gesehen kein Hund, sondern ein medizinisches Hilfsmittel - ebenso wie z.B. ein Rollstuhl. So ist es im Sozialgesetzbuch geregelt.

Die Sache mit den Assistenzhunden ist etwas schwieriger, weil es dazu keine gleichlautende Gesetzesregelung gibt. Diese muss man sich ein wenig "zusammensuchen":

So besagt z.B. der § 10 SGB I - Teilhabe behinderter Menschen - dass diese ein Recht auf Hilfe haben - und diese Hilfe kann (Definition) eben auch der Assistenzhund sein.

§ 29 des gleichen Gesetzbuches besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf Sozialleistungen und Hilfen(z.B. Assistenzhund) haben, um am ARbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.

Und so gibt es noch eine weitere Anzahl von ähnlichen Gesetzen ....

Trotzdem sollte man am besten vorher im Restaurant nachfragen, denn wenn man so etwas "erzwingt", wird es sicher kein wirklich schöner und angenehmer Abend werden!

Wenn der Halter in ein Restaurant geht, in dem Hunde erlaubt sind, sicher.

Er sollte, wenn er es nicht genau weiss, aber bei der Reservierung lieber nachfragen, ob das in Ordnung geht.

Auch normale Hunde dürfen mit ins Restaurant. Am besten vorher fragen, ob das Recht ist und um einen passenden Platz bitten. Wenig Durchgangsverkehr ist von Vorteil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Prinzip ja. Aber ich würde das vorher bei der Tischbestellung mit anmelden. Das macht alles einfacher.

Normale Hunde dürfen das normalerweise auch.

Aber ja Assistenzhunde haben (fast) die gleichen Rechte wie Blindenführhunde.