Dürfen Apotheker im Notfall Medikamente ohne Rezept rausgeben?
Angenommen, der Kunde/Patient ist ein langjähriger Kunde in einer Apotheke und chronisch erkrankt. Er braucht dringend rezeptpflichtige Medikamente, kann ein Rezept aber nicht beibringen (Feiertage und nicht mobil). Eine Nichteinahme hätte lebensgefährliche Folgen. Darf der Apotheke hier Medikamente notfallmäßig rausgeben oder muss er den Kunden auf einen Arzt verweisen?
8 Antworten
Das habe ich nur einmal bisher erlebt. Ein einzelnes Plättchen Tavor® Expidet, nachdem eine Mutter gefragt hat, deren Sohn fast vor der Apotheke einen Krampfanfall hatte*. Patient und Medikation bekannt, Alkoholismus, Medikamentenabusus, offensichtlich akuter Entzug, Compliance nicht gegeben; Notarzt übernahm den Rest.
Was jedes Wochenende in Stadt- und Bahnhofapotheken der Fall ist, sind Nachfragen nach Medikamenten ohne Rezept aufgrund der Schludrigkeit und Bequemlichkeit der Kunden. Und keiner dieser Kunden ist außerstande, den ambulanten ärztlichen Bereitschafts-/ Notdienst aufzusuchen. Die sind zwar nicht glücklich, wenn man sie wegschickt, aber dann können sie noch so treue Kunden sein: wenn der Patient in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, hat er einen Arzt aufzusuchen, wenn er etwas verschreibungspflichtiges haben will.
(*auch wenn der Wirkstoff den Krampfanfall selbst nicht unterbrechen kann, da auch Expidet erst via Darm in das Blut aufgenommen werden muss.)
Hallo...
Wenn das so ist wie Du es beschrieben hast müsstest Du dein Medikament auch ohne Rezept erhalten um es dann so bald wie möglich nachreichen.
Da die Dich ja kennen, denke ich mal das Du zumindest einen Blister bekommst und den Rest nach Rezeptnachreichung...war bai uns einmal so...
Kannst ja auch vorher da anrufen ob die das machen und es dann auch vorrätig haben.
VG chazzy13(-
Hallo,
nein, rezeptpflichtige Medikamente dürfen auch an Stammkunden nicht einfach so abgegeben werden, auch wenn manche Apotheken das machen.
Wenn die Nichteinnahme lebensgefährliche Folgen hätte, kann er es ausnahmsweise herausgeben. Voraussetzung ist aber, dass man nirgends einen Arzt findet, der ein Rezept ausstellen kann.
Wenn er das Medikament vorrätig hat. Mein früherer Neurologe hat mich immer reich beschenkt, wenn ich Medis wollte. Ich bekam von ihm immer seine Probepackungen, wenn er seinen Medi-Schrank ausmistete, manchmal auch angebrochenen Verpackungen, die ihm Patienten brachten, wenn sie sie nicht mehr brauchten. Genau genommen machte er sich damit sogar strafbar.