Krankmeldung rückwirkend nach 1 Monat?

4 Antworten

Großer Denkfehler. Bei einer Erkrankung zählen Wochenende, sonstige freie Tage immer mit. Warst du bis einschließlich Freitag krank: musst du Montags arbeiten oder benötigst eine neue AU (bei 5 Tage Woche).

Dein Ausbildungsverhältnis bringt dir nichts. Inwieweit dein Arzt, welcher dir die erste AU ausstellte noch helfen kann: musst du klären.

Falls nicht solltest du deinem AG 2 Urlaubstage anbieten.


Anon13 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 17:49

Leider nicht möglich da ich keine Urlaubstage für dieses Jahr mehr habe, ich muss die 2 Tage unbezahlten Urlaub wohl hinnehmen da es keine Fristen in Bezug auf diesen Sachverhalt gibt. Trotzdem Danke! Ist halt Schade das mir durch die späte Rückfrage die Möglichkeit eine AU zu beschaffen genommen wurde.

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Wird schwierig. Ich würde da mal eine Mail an meinen Ausbilder schreiben und Ihm dein Problem schildern und ihm erklären wo dein Denkfehler lag. Zusammen findet ihr bestimmt eine Lösung

Das sieht schlecht aus. Wie sollte der Arzt eine Krankmeldung denn nachträglich begründen. Er kann ja nicht in die Vergangenheit reisen um dich zu untersuchen. Er würde seine Glaubwürdigkeit gefährden.

Ich glaube du verwechselt da etwas.

Die Krankmeldung als solche muss nach dem dritten Arbeitstag beim Arbeitgeber sein, aber selbstverständlich musst du dir für Fehltage eine AU beschaffen, auch wenn es nur 1-2 sind.


Familiengerd  07.10.2019, 18:04

Jetzt vertust Du Dich aber - und die Antwort ist darum falsch!

Im Betrieb gilt die gesetzliche Bestimmung, wonach der Arbeitgeber eine Bescheinigung erst dann vorlegen muss, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert; vorgelegt werden muss sie dann am 1. (eigentlichen) Arbeitstag nach dem 3. Tag der Erkrankung.

Die ersten 3 Erkrankungstage müssen nach dieser gesetzlichen Bestimmung, die auch im Betrieb gilt, eben nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden!

Der Fragesteller unterliegt nun dem Irrtum, dass er meint, er brauche wegen dieser im Betrieb geltenden gesetzlichen Regelung für diese 2 Tage, die er direkt nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder oder doch noch erkrankt ist, keine weitere Bescheinigung - nur ist diese Regelung in diesem Fall jetzt nicht mehr anzuwenden

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Anon13 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 17:36

Auch wenn die jetzt nach einem Monat die Krankmeldung wollen? Die Tage sind vom 2.09&3.09 und am 7.10 kam die E-Mail die wollen das ich das nachreiche weil ich die Tage sonst als unbezahlten Urlaub abgezogen bekomme.

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Hornymag  07.10.2019, 17:37
@Anon13

Da wirst du Pech haben, das macht ein Arzt unter normalen Umständen nicht.

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Anon13 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 17:38
@Hornymag

Genau das ist auch meine Vermutung, weshalb sich mir die Frage stellt ob die das Recht haben die Krankmeldung von mir nach einem Monat zu verlangen, da die genau wissen das ich jetzt kaum noch eine Möglichkeit habe das Nachzureichen, wieso wird mir nicht direkt nach 3 Tagen gesagt, Junge da fehlt was, bring das ran sonst gibts ne Abmahnung oder was auch immer.

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DerHans  07.10.2019, 17:40
@Anon13

Nachreichen wird nicht funktionieren. Wie soll ein Arzt 1 Monat später beurteilen, ob du wirklich krank warst, an diesen beiden Tagen?

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Hornymag  07.10.2019, 17:41
@Anon13

Den Bock hast du geschossen, und nicht dann Arbeitgeber.

So gesehen ist das Fordern der AU nach einem Monat quasi ein Entgegenkommen deines Arbeitgebers, er könnte dich auch einfach abmahnen und es dabei belassen.

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Anon13 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 17:45
@Hornymag

Falls es keine Fristen zum Ausspruch einer Mahnung gibt sehe ich das auch so, finde es natürlich Bescheiden das es anscheinend keine dazu gibt, aber dann muss ich das wohl so hinnehmen ..., vielen Dank!

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