Dürfen "ältere" Motorräder lauter sein als "neuere"?

7 Antworten

schau einfach in den fahrzeugschein, mit wieviel db sie eingetragen ist.

Die Lärmbestimmungen wurden im Laufe der Zeit nach unten reguliert. Aber es gilt der Wert der bei der Erstzulassung Gültigkeit hatte.

Ja, das ist so. Für ältere Motorräder gelten "alte" Vorgaben/Normen.

Das ist ein großer V2! Der muss böllern! Außerdem kannst du den Klang nicht mit irgendeiner Reisschüssel vergleichen, die bis 14.000rpm dreht und die Harley nur bis 5000rpm. Übrigens gibt es auch heutzutage keine Begrenzung dr Lautstärke beim Standgeräusch. Die werden einfach gemessen und der Wert wird so eingetragen. Nur das Fahrgeräusch darf bei neuen nicht mehr lauter als 80 oder 85dB sein. Aber gemessen wird von polizeiseite aus sowieso nur immer das Standgeräusch und da kann sie auch 120dB haben, so lange es so im Schein steht!

Jup. Wenn die Sachen alle original bzw. im Fahrzeugschein eingetragen sind, dann ist das legal.

Im Laufe der Zeit wurden die Bestimmungen immer mehr verschärft. Jedoch kann man ja nach einer Änderung der Richtlinien nicht jedes Motorrad, was vor der Änderung gebaut wurde zur Untersuchung bestellen und einfach so stilllegen, wenn es zu laut ist.

Mach dir da mal keine Sorgen. Solange das die Auspuffanlage original oder eingetragen ist und nicht manipuliert wurde (Auspuff ausgeräumt, DB-Killer entfernt), bist du vollkommen auf der sicheren Seite.

Das ist aber nicht nur bei der Auspuffanlage so. Ich hatte mal eine MZ ETZ 250 von 1982 und bei ging das Bremslicht nur, wenn man die Hinterradbremse betätigt hat. Das war damals bei diesen Motorrädern aber normal. Daher wars auch bei der HU kein Mangel. Das wäre noch ein Beispiel für sowas.