Dubaro Garantie verfallen bei aufrüsten?

1 Antwort

Du musst zwischen der Gewährleistung und Garantie unterscheiden:

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers oder des Händlers. Die Garantie kann nicht die gesetzlich geregelte Gewährleistung einschränken, sondern nur ergänzen oder erweitern. Häufig wird bei einer Garantie der Zeitraum verlängert oder auf den Beweis verzichtet, das ein Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Bei der gesetzlich geregelten Garantie gilt, das ein Mangel der schon bei Übergabe (Lieferung / Übergabe im Laden) vorhanden war innerhalb von 24 Monaten beim Händler reklamiert werden kann. Dieser muss sich dann um die Beseitigung des Mangels kümmern oder anderswie Abhilfe schaffen. Aber hier muss der Käufer beweisen, das ein Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Jedoch gilt innerhalb der ersten 12 Monate automatisch die Beweislastumkehr (Für Verträge vor dem 1.1.22 nur 6 Monate), wo der Händler ggf. beweisen muss, das ein Gerät bei Übergabe Mangelfrei war, ansonsten wird angenommen das es nicht mangelfrei war.

Die Gewährleistung gilt ohne Einschränkung und kann nicht an Bedingungen geknüpft werden. Du kannst also den PC aufrüsten und hast trotzdem eine Gewährleistung auf die Komponenten aus denen ein Gerät besteht. Wenn du allerdings den Schaden durch das Aufrüsten selbst verursachst, dann heißt es Pech gehabt. Also wenn das ursprüngliche Netzteil weiterverwendet wird obwohl durch eine neue Grafikkarte dieses überlastet wird und dadurch es zu Schäden kommt, oder dir beim einstecken von Modulen etwas am Slot kaputt bricht.

Eine Garantie hingegen kann eingeschränkt und an Bedingungen geknüpft werden, so z.B. das das komplett Gerät baulich nicht verändert werden darf.

Also die Antwort lautet ja was die Garantie betrifft, aber du hast immer noch den Gewährleistungsanspruch.

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/ware-kaufen-recht-kunde-100.html#:~:text=Bei%20der%20Gew%C3%A4hrleistung%20ist%20gesetzlich,an%20den%20Kunden%20vorhanden%20waren.&text=Hat%20etwa%20das%20Smartphone%20beim,tritt%20die%20gesetzliche%20Beweislastumkehr%20ein.