DU verfahren Bundeswehr?
Hallo, ich bin seit ca 6 Monaten KzH geschrieben auf Grund einer Krankheit. Ich war jetzt in Behandlung und habe auch dort meine Diagnose bekommen dienstfähig aber nicht an meinen jetzigen Standort. Ebenso habe ich dieses Gutachten auch von meinen TrppA am Standort das ich Dienstfähig bin aber nicht an diesem Standort. Mein Chef möchte mir aufgrund dessen die ganze Zeit ein DU verfahren einreden bzw Einleiten. Der Psychologe und der TrppA sagen ich soll da gar nichts unterschreiben. Mein Chef meint aber ich müsse darauf unterschreiben. Laut TrrpA bin ich nur vorübergehend nicht dienstfähig deswegen entfällt das DU verfahren automatisch für 12 Monate da sowieso jedes DU verfahren wohl über sein Tisch läuft und er meinte er stimmt den DU verfahren aufgrund meiner Situation sowieso nicht zu. Aber auch das ich das Blatt leer zurück geben soll ohne Unterschrift. Zu mir meinte er aber damals ich müsse unterschreiben. Wenn meine Versetzung nicht durchgeht. TrppA und Psychologe meinen nein denn ich bin nur vorübergehend nicht dienstfähig und wenn Versetzung nicht stattgegeben wird nochmals stellen mit meinen befunden etc. Ich muss morgen nämlich in die Kaserne da mein KzH ausläuft. Und ich nehme an das er mir wieder das DU verfahren geben möchte. Nur weil ich Krankheitsbedingt an seinem Standort nicht mehr dienstfähig bin aber generell schon. Die Frage nun muss ich unterschreiben oder nicht? Und sollte ich eine VP dazu holen ?
Zu mir ich diene an dem Standort bereits 7 Jahre und bin SAZ 12.
Vielen Dank im vorraus.
1 Antwort
Ich bin wirklich nicht bewandert in Wehrrecht aber egal was ist, hol dir immer eine VP dazu! Am besten vorher die VP in die Thematik einweisen, sodass sie Bescheid weiß.
Wenn du im Bundeswehrverband bist, kannst du dich auch dort an einen Rechtsberater wenden, der dir sagt, was du tun musst und was nicht.