Soldat recht auf standort fremd krank?
Da ich mich für die Bundeswehr immer mehr interessiere ,kommt mir diese Frage auf ...hat der Soldat ein Recht auf Standort fremd neukrank ??? Bisschen weiß ich was das ist ??? Oder kann sein Chef bzw Spieß sagen ..ne du musst trotzdem kommen und darfst nicht Standort fremd melden ??? Nehmen wir an ,die Person ist über 200 km von seiner kaserbe ebtfernt
6 Antworten
Man kann sich in jeder Kaserne standortfremd melden und nein, der Spieß hat da kein Mitspracherecht. Einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte kann befehlen, in der eigenen Kaserne eine Neukrankmeldung zu veranlassen.
Man sollte sich aber fragen, inwiefern man denn eingeschränkt ist, um sich standortfremd zu melden.
Sacht mal, hat denn Niemand von Euch jemals das Merkblatt zur Erkrankung außerhalb des Standortes durchgelesen??? Jeder Soldat bekommt dieses Blatt in der GA und sollte es tunlichst mit sich führen und verinnerlichen!
Zitat:
1 Bei Erkrankung außerhalb des Standortes sind Sie verpflichtet, die nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der Bundeswehr (z.B. Truppenarzt, Truppenzahnarzt, Standortarzt oder Bundeswehrkrankenhaus) aufzusuchen oder falls Sie dazu nicht in der Lage sind, zu benachrichtigen.
Weiter heißt es dort unter 4.:
4 Sobald Sie reisefähig sind, müssen Sie zu Ihrer Einheit/Dienststelle zurückkehren. Über Ihre Dienstfähigkeit entscheidet allein Ihr Truppenarzt.
Zusammenfassend:
Neukrankmelden tue ich mich standortfremd NUR wenn ich nicht reisefähig bin!
Natürlich regeln das viele Dienststellen anders. Aber wenn Dir nichts anderes gesagt wurde, dann gilt das ☝️
Hier mal das Merkblatt, falls die Aktiven unter Euche es verloren haben sollten:
Noch eine Eränzung:
Als unmittelbarer Vorgesetzter kann Dir Dein Chef auch außerhalb des Dienstes und der Kaserne Befehle erteilen und Dich so auch in die Kaserne befehlen. Der Spieß kann dies höchstens in seinem Auftrag tun.
Ich muss mich leicht korrigieren bzw. das Vorgenannte nochmal klarstellen:
Der Spieß, als Vorgesetzter mach §3 VVO kann dir auch nach Dienst Befehle erteilen und Dich daher ebenfalls in die Kaserne befehlen.
Ich war zwar nur im Grundwehrdienst, aber ich bin in die nächstgelegene Kaserne meines Wohnortes, und konnte mich dort Krankschreiben lassen. War gar kein Problem.
Du darfst du in jeder Kaserne der Bundeswehr krank melden. Und im Notfall, wenn du keine Kaserne in Reichweite hast, darfst du auch zu jedem zivilen Arzt gehen.
Wenn ein Bundeswehrarzt entscheidet das du „Krank zu Hause“ bist darfst du zu Hause bleiben. Entscheidet der Aber das du „Krank auf Stube“ bist musst du zu deinem Standort fahren.
Tatsächlich empfiehlt der Truppenarzt nur und der Disziplinarvorgesetze entscheidet - aber das nur mal so am Rande 😉
Und nein, grundsätzlich ist der zuständige SanBer anzufahren und der Nächstgelegene nur bei Reiseunfähigkeit.
Der Spieß kann gar nichts sagen. Wenn ich krank werde, werde ich krank, völlig wurscht, wo ich bin, und ob das dem Spieß nun passt oder nicht. Ein Militärsarzt stellt fest, ob jemand Innendienst machen kann, ob er in einem Haus bleiben muss, oder ob er sogar Bettruhe braucht.
Ich wurde mal krank, während ich für ein Meeting in Bremen in einem Hotel untergebracht war. Mein Dienstort lag in Frankreich.
Krankmeldung telefonisch beim nächsten SanBereich, ein Dienstfahrzeug brachte mich zum Standortarzt, der schrieb mich KzH. In dem Falle war das dann das Hotel, weil der Rückflug erst in ein paar Tagen gebucht war.
Und wie bekommt man eigentlich für die zuständigen kaserne die sanbereich Nummer ???
Zivilen Arzt ???