DSGVO - Darf die Löschung der Daten nach 14 Tagen passieren?

3 Antworten

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Eine Löschung ist unverzüglich erforderlich, wenn eine Person diese auf Grundlage einer der in Art. 17 I lit. a–f Gründe verlangt. Unverzüglich bedeutet hierbei nicht zwingend sofort, sondern dass die Löschung ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen muss. Du hast selbstverständlich Zeit, den Anspruch erst einmal zu prüfen; in der Regel werden dreißig Tage als angemessener Zeitraum betrachtet.

Sofern du hier von der Website sprichst, die in deinem Profil verlinkt ist, solltest du dir im Übrigen noch um ganz andere Dinge Sorgen machen. Eine Datenschutzerklärung ist dort aktuell überhaupt nicht vorhanden, ein Cookie-Consent-Tool wird nicht eingesetzt und die Anschrift im Impressum sieht so für mich nicht ladungsfähig aus.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

bycranix 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:56

Danke für den Hinweis! Ja aktuell werden diese Inhalte vollständig überarbeitet. das Impressum ist aber tatsächlich Ladungsfähig.

Da das ganze Projekt, nebenbei meiner Tätigkeit passiert, ist auch keine Firma angemeldet weil so oder so frühzeitig keine Einnahmen mit dem Projekt erzielt werden sollen.

Ebenfalls ein Cookie Consent Tool wird bereits vorbereitet. Die Landing Page erhebt aber aktuell keine Cookies. Bis auf die Seite die eigentlich entwickelt wird, diese ist aber nicht öffentlich verfügbar.

Danke dir :)

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ruhrgur  27.06.2024, 12:58
@bycranix
das Impressum ist aber tatsächlich Ladungsfähig

Die Angegebene juristische Person müsste so auch auf einem Klingelschild oder Briefkasten stehen. Anderenfalls musst du mit care of oder per Adresse arbeiten, damit die Anschrift ladungsfähig ist.

Die Landing Page erhebt aber aktuell keine Cookies

Eine Datenschutzerklärung brauchst du in jedem Fall, da de facto immer Nutzerdaten verarbeitet werden, mindestens in Form von Logfiles durch deinen Webserver.

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bycranix 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 13:05
@ruhrgur

Okey verstehe! Das mit der Adresse macht vollkommen Sinn. Das aktualisiere ich sofort.

Die Datenschutzrichtlinie ist noch diese Woche fertig. Macht natürlich auch Sinn, das damit nicht nur cookies gemeint sind.

Dankeschön!

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Eigentlich heißt unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 BGB), also quasi, so schnell, wie es dir technisch möglich ist, also höchstens bis zu einem kurzen Backup-Zyklus.

Aber ich denke, man kann schon noch argumentieren, dass eine kurze Bedenekzeit (vielleicht 7 Tage) noch ok ist, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich um eine sofortige Löschung bittet. Vielleicht kann man das auf ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) stützen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Es ist ein "Recht zum Vergessenwerden", keine grundsätzliche "Pflicht des Vergessens". Wenn jemand seinen Account dicht macht, musst du nicht sofort alle Daten löschen, afaik. Das musst du nur, wenn jemand das ausdrücklich verlangt.


PlanckEinstein  27.06.2024, 13:00

Ich denke, aus einem Antrag auf Löschung des Accounts wird man einen Antrag nach Art. 17 DSGVO rauslesen.

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