Drohung?
Ab wann ist eine „Drohung" eine Straftat?
4 Antworten
Es gibt den Tatbestand der "Bedrohung", § 241StGB.
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Verbrechen im Sinne des StGB sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Körperverletzung und Sachbeschädigung gehören also z.B. nicht dazu.
Wenn
- mit einem Verbrechen gedroht wird, § 241 StGB
- wenn zur Erreichung eines bestimmten Erfolges mit einem empfindlichen Übel gedroht wird, § 240 StGB/§ 253 StGB und
- als Spezialfall zu Nr. 2: wenn mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird, § 255 StGB.
Wenn eine illegale Handlung angedroht wird. Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat. Wenn ich Dir androhe, Dich wegen irgendwas zu verklagen, dann nicht, denn das darf ich tun.
Was denn jetzt? Nötigung oder Bedrohung? Das sind zweierlei Dinge.
Bedrohung im Sinne des StGB ist die Androhung eines Verbrechens. Dazu gehört nicht "eine aufs Maul geben".
Von "Bedrohung im Sinne des StGB" war in der Frage aber nicht die Rede, sondern wann eine "Drohung" eine Straftat ist. Wenn sie den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, ist dies offensichtlich der Fall.
Nach meinem Dafürhalten ging es bei der Frage genau darum: Da wird irgend jemand angedroht haben, die Schulden zurückzufordern oder jemanden anzuzeigen oder was auch immer, und manche Leute glauben, dass jede Drohung, also auch solche, strafbar wären. Deshalb habe ich den Unterschied hier deutlich gemacht.
Doch, das ist mein Beispiel gewesen.
Bist du des Lesens fähig?
Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat.
Das ist keine Nötigung.
Ich habe nur die Drohungsbedingung ergänzt.
Meinst du das gerade ernst? Bekommst du nicht mit, was du da von dir gibst?
Stelle ich mich hin und sage, dass es Mord ist, wenn ich eine Axt auf ein hartes Objekt schlage - und ich, wenn mir jemand sagt, dass das kein Mord ist, ergänze "das harte Objekt ist ein Mensch"?
Aber eine Drohung dient ja immer dem Zweck, den anderen zu einer Handlung (oder Unterlassung) zu bewegen, sonst würde man nicht drohen, sondern direkt handeln.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Unsinn pseudoformalistisch zu verbrämen macht es nicht zu weniger Unsinn.
Du redest einfach absoluten Schwachsinn und bist unfähig, die Unterschiede zu erkennen und zu begreifen..
Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat.
Ist keine Nötigung. Fertig.
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben.
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben.
Unzureichende Antwort, da nur die Bedrohung genannt wird. Eine Drohung kann auch i.R.d. §§ 240, 253, 255 StGB eine Straftat sein.
Dann:
Verbrechen können zB sein: Körperverletzung, Rufmord oder Verleumdung, Sachbeschädigung am Fahrrad usw
Das ist völliger Quatsch. Nichts davon ist ein Verbrechen.
Sachbeschädigung ist kein Verbrechen?
Nein. Oder siehst du in § 303 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr?
Ihr hampelt hier jetzt mit Begriffen rum, ist mir klar. Ich glaube jeder weiß was ich meine.
Du redest einfach absoluten Unsinn, der von vorne bis hinten in katastrophaler Weise falsch ist.
Du bist nicht zum aushalten
Nicht zum Aushalten sind Leute, die trotz absolut keiner Ahnung sehr viel Meinung haben.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Ja ist ja gut jetzt... zum hundertsten mal.... kranken leute hier
Anstatt dass du einfach sagst "Ja ok, ich habe keine Ahnung und ziehe meine Antwort zurück" bist du völlig uneinsichtig.
Verbrechen können zB sein: Körperverletzung, Rufmord oder Verleumdung, Sachbeschädigung am Fahrrad usw
Ich meine damit natürlich üble Nachrede. Ist eigentlich klar. Verbrechen sind generell rechtswidrige Taten oder nicht? Ich schätze dann mal, dass alle Straftaten mit Mindestens 1 Jahr oder mehr gehandhabt werden.
Das liegst Du falsch. https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
Körperverletzung und Sachbeschädigung sind zum Beispiel keine Verbrechen im Sinne des StGB, da die Mindeststrafe geringer ausfällt.
Solltest du das Verbrechen im kriminalistischen Sinne meinen, hast du recht. Es geht hier aber um den Verbrechensbegriff des StGB, und der erfordert eine Mindeststrafandrohung von 1 Jahre Freiheitsstrafe.
Für die Polizei ist z.B. wichtig, dass die Schusswaffe bei jedem Verbrechen (im strafrechtlichen Sinne) eingesetzt werden darf, nicht aber bei simplen Straftaten.,
Und was ist mit Paragraph 126 Stgb?