Drohende Obdachlosigkeit was kann ich tun?
Hallo community,
ich bin m 18 und wohne noch bei meiner Mutter zuhause. Nun gab es in 2019 einen Fehler bei dem das Amt von dem wir zu der Zeit abhängig waren die Miete für 2 Monate nicht gezahlt hat und wir daraufhin natürlich eine Kündigung von der Vermietung erhielten, dieser Fehler wurde kurz darauf behoben und die Miete nachgezahlt. Meine Mutter ist seit längerem schuldenfrei, und hat sogar einen Puffer von über 1000 Euro auf ihrem Mieterkonto. Die Vermietung zog die Kündigung dennoch nicht zurück und brachte es natürlich mit Gegenwehr durch einen Anwalt trotzdem zu einer Räumungsklage. Und nun droht die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher. Ich bin momentan Arbeitsuchend mit Aussicht auf eine Stelle die bekomme ich aber natürlich auch nicht ohne Wohnsitz. Meine Frage ist nun was kann ich tun wenn ich theoretisch bei niemandem unterkommen kann bzw wenn dies nun als Ansporn nutzen will mir ein eigenes Leben aufzubauen?
3 Antworten
Du kannst bei mir einziehen :)
Mit der Zahlung der 2 Monatsmieten sollte die Kündigung vom Tisch sein.
Was ist denn die Kündigungsbegründung?
Gibt eigentlich keinen Richtigen grund mehr die wollen bloß Sanieren und nehmen das deswegen als Kündigungsgrund. Die Kündigung läuft ja schon seit dem nur die frist wurde durch den Anwalt bisher erfolgreich verlängert nur jetzt wollen sie nicht mehr verlängern sondern die wohnungen teurer an die stadt für Flüchlinge vermieten
die sind bezahlt nur der vermieter will die kündigung nicht zurück nehmen
Wenn der Gerichtsvollzieher schon zur Räumung angesagt ist, ist das Urteil rechtskräftig!
Mhhh. Das stimmt so nicht. Bitte mal lesen: https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mietvertrag/raeumungsklage/
ja das ist mir klar, ich frage hier auch eher nach anlaufstellen oder irgendwen an den ich mich wenden kann um evtl eine eigene wohnung zu bekommen und nicht auf der strasse zu leben
Der Kommentar war auch nicht für Dich bestimmt, sondern für „NomNam“.
Ein Gerichtsvollzieher wird frühestens 14 Tage nach dem gerichtlichen Beschluss aktiv!
Die Vermietung zog die Kündigung dennoch nicht zurück und brachte es natürlich mit Gegenwehr durch einen Anwalt trotzdem zu einer Räumungsklage. Und nun droht die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher.
Das ist kein rechtfertigender Kündigungsgrund.
Kommt der Gerichtsvollzieher gibts Notunterkunft.
Nett gemeint, aber wir kennen uns doch garnicht ;)