Drogentest positiv Polizei?

4 Antworten

Lieber/e Manchmalkomisch.

Erster Teil der Frage:

Beim THC werden der aktive Wert (Delta-9 THC) und THC -Abbaustoffe (THC COOH) geprüft. Der THC - Wert kann u.U., je nach körperlicher Konstitution, bis zu drei Monaten nachgewiesen werden oder überprüfbar sein.

Zweiter Teil der Frage:

Du könntest eine Strafanzeige wegen unerlaubten Konsums bekommen, da bestimmte Arten von Drogen lediglich liberalisiert worden sind. Wenn Du Glück hast, sind die Ordnungshüter auch Kiffer oder haben ein großes Herz für dergleichen, worauf ich mich jedoch keinesfalls verlassen würde. Eine Legalisierung gibt es in keinem Bundesland, geschweige in der Bundesrepublik oder anders geschrieben, in Deutschland.

Du könntest, wenn Du mit dem Auto unterwegs wärest, direkt im Anschluss, Deinen Führerschein verlieren, Punkte kassieren, Geldstrafe bezahlen und eventuell, allerdings mehr als wahrscheinlich, Dein Fahrzeug stehen lassen müssen, es sei denn die Ordnungshüter wären selber Kiffer oder Bakschisch Empfänger, sowie mit einem Strafverfahren wegen unerlaubtem Konsums und Rausch von Drogen/ durch Drogen, mit Gefährdungspotential im Strassenverkehr, rechnen.

Usw.,usw., usw., usw....

Summa Summarum (alles in allem, insgesamt) kann der Spass recht teuer werden.

Liebe Grüße 


Artus01  12.07.2016, 08:24

Du könntest eine Strafanzeige wegen unerlaubten Konsums bekommen,

Wo steht das bitte?

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ngdplogistik  12.07.2016, 08:46
@Artus01

Der Konsum findet keinen Tenor im Gesetzestext und ist nicht ausdrücklich verboten, aber alles andere, erlaubt nur im Krankheitsfall und medizinischer Verordnung.

Es heisst im Gesetz:

Der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr und Abgabe, die Veräußerung sowie sonstige Inverkehrbringen und Erwerb sowie Besitz sind strafbar, was im Umkehrschluss heißt: Legal lässt sich Haschisch oder Marihuana keinesfalls konsumieren, denn woher kommt die Droge, die konsumiert wird.

Eine stillschweigende Duldung des Konsums als Liberalisierung, heißt wohl kaum, dass eine Legalisierung existiert und somit auch der Konsum unter Berücksichtigung der Strafbarkeit in seiner Begründung strafbar ist, auch wenn der Konsum, als Wort, keinen Tenor findet.

Vielleicht bin ich dumm genug zu glauben, dass ich davonkomme und doch stolpere ich über die Falle, die mir gestellt worden ist, weil andere um meine Klugheit im dummen Glauben rechtzeitig wussten.

Liebe Grüße 

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BlackApache  12.07.2016, 09:10
@ngdplogistik

Möglich ist es, wenn man in die Niederlande fährt. Dort ist der Konsum/Besitz in den "Coffeeshops" ja legal. Wenn du dort konsumierst, dann nach Deutschland zurück kommst ist es vom Gesetz her in Ordnung.

Du darfst halt nichts mit nach Deutschland bringen, oder ein Fahrzeug führen während du dich im Rauschzustand befindest.

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ngdplogistik  12.07.2016, 09:33
@BlackApache

Hier geht es um das deutsche Gesetz und dessen Reichweite, was auch den Konsum anbelangt. 

Wenn Du in den Niederlanden konsumierst, ist dies erlaubt, weil kein Besitz begründet wird. Die Einführung des Haschisch - Passes in den Niederlanden sagt schon einiges diesbezüglich. Auch wenn bereits an Abschaffung desselbigen gedacht wird.

In der Bundesrepublik (in Deutschland) ist nun einmal der Besitz und demzufolge auch der Konsum strafbar, dies zu sehen im Umkehrschluss.

Ausserdem käme dem strammen Kiffer das Rauchen in den Niederlanden recht teuer, zumindest wenn weit weg, da dieser jedesmal dort hinfahren müsste.

Allerdings bedingt die deutsche Rechtsprechung den Einzelfall, sozusagen als Hintertür, welche diese sich auflässt.

Jedenfalls ist gemäß der deutschen Gesetzgebung keine Erlaubnis zum Konsum vorhanden, auch wenn Du mit den Niederlanden argumentierst, um Deinem Vorkommentatoren zur Seite zu stehen. Dies ist zwar nett gemeint, ändert jedoch an der Tatsache nichts.

Liebe Grüße 

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mairse  12.07.2016, 15:32
@ngdplogistik

Der Konsum ist in Deutschland nicht strafbar. Ja, es gibt Wege zu konsumieren ohne zu besitzen.

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Artus01  12.07.2016, 16:18
@ngdplogistik

In der Bundesrepublik (in Deutschland) ist nun einmal der Besitz und demzufolge auch der Konsum strafbar,

Das stimmt so eben nicht. Strafbar ist nur was ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt ist. Konsumieren kann man auch ohne Besitz, der Joint der in geselliger Runde herumgereicht wird ist kein Besitz. Der Konsum im Ausland ist ebenfalls nicht strafbar, das wäre er aber wenn der in Deutschland strafbar wäre. Nach deutschem Recht sind auch Straftaten die von deutschen im Ausland begangen werden, und nach deutschem Recht mit Strafe bedroht sind, hier zu verfolgen und entsprechend zu ahnden.

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ngdplogistik  12.07.2016, 18:20
@Artus01

Der Konsum mag in diesem Fall nach Deinem Dafürhalten kein Besitz sein. Du interpretierst die Gesetze, wie Du diese siehst, was auch legitim ist.

Der Konsum unterliegt keinem Verbot, jedoch auch keiner Erlaubnis.

Hier wird lediglich der Konsum geduldet, demzufolge liberalisiert, jedoch keinesfalls legalisiert. Im Umkehrschluss jedoch, steht auch der Konsum unter Strafe.

Warum?

Das bestehende Gesetz, hier ein weiteres Mal zur Verdeutlichung:

"Der Handel, die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, die A b g a b e sowie sonstiges I n v e r k e h r b r i n g e n und Erwerb sowie Besitz sind strafbar."

Die gemütliche Runde würde hier bereits an der Abgabe und dem Inverkehrbringen scheitern, ganz zu schweigen von dem Erwerb und Besitz.

Du gibst ab, (strafbar) ~ durch das Weiterreichen ( Eine Abgabe bedinkt keinesfalls nur den Verkauf) erwirbst (in dem Moment des Weiterreichens) wenn auch vielleicht kostenlos und besitzt (einen Teil der Droge,) wenn auch nur in dem Moment des Konsums, der einen Teil der Droge nun einmal  beinhaltet.

Ich schrieb vom Umkehrschluss, da sämtliche Bereiche, die zu einem Konsum führen, unter Strafe stehen, demzufolge auch der Konsum. Das Eine verhindert/behindert das Andere wohl kaum. 

Mit der Frage waren mehrere Möglichkeiten als Antwort angesprochen worden, die auch von mir korrekt wiedergegeben worden sind. Mit dem " Du könntest eine...ist eine mögliche Konsequenz aufgezeigt worden, ansonsten ich geschrieben hätte : Du bekommst eine...

Ich wollte keine Diskussion entfachen, sondern wiedergeben, was ausser meiner Wenigkeit einschlägige Kreise ebenso sehen.

Das es auch konträre Meinungen hierzu gibt, ist nun einmal eine Tatsache, an der kaum vorbeizuleugnen ist.

Liebe Grüße und einen angenehmen Feierabend/Abend

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mairse  12.07.2016, 20:59
@ngdplogistik

"Der Konsum unterliegt keinem Verbot, jedoch auch keiner Erlaubnis."

So funktioniert unser Rechtssystem aber nicht. Der bloße Konsum ist legal, da mit keinem Gesetz verboten. 

Und genau deswegen gibt es auch keine Anzeige wegen "unerlaubten Drogenkonsum" bei einem positiven Drogentest. Bitte nicht böse nehmen, aber da kannst du soviele Romane hier schreiben wie du willst, sowas gibt es einfach nicht. Eventuell wird wegen Besitz ermittelt, das mag sein, aber auch das würde relativ schnell wieder eingestellt werden.

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Artus01  13.07.2016, 10:06
@mairse

Der Konsum mag in diesem Fall nach Deinem Dafürhalten kein Besitz sein.
Du interpretierst die Gesetze, wie Du diese siehst, was auch legitim
ist.

Sorry, ich interpretiere nicht wie ich sie sehe, sondern wie sie geschrieben stehen. Nichts anderes tut übrigen ein Jurist auch. Sollte, wie in der Frage steht, so eine Anzeige auf dem Tisch eines Staatsanwalts landen so reicht ein Blick ins Gesetz (braucht er im Grunde nicht, weil er weiß was dort steht). Konsum kommt darin nicht vor. Fall erledigt, Verfahren eingestellt. Aus die Maus.

Der Konsum unterliegt keinem Verbot, jedoch auch keiner Erlaubnis.

Das hat auch niemand behauptet, das liest Du aus den Beiträgen heraus.

Mit der Frage waren mehrere Möglichkeiten als Antwort angesprochen
worden, die auch von mir korrekt wiedergegeben worden sind. Mit dem " Du
könntest eine...

Nein kann sie nicht, weil jeder Streifenpolizist weiß daß eben keine Straftat vorliegt. Es wird dann sicher eine Personendurchsuchung geben, aber mehr auch nicht, wenn nichts gefunden wird. Es gibt einen Tagebucheintrag und fertig.

Noch mal kurz zu der "gemütlichen Runde". Die reicht sehr wohl cals Erklärung aus. Aber egal, es muß auch gar keine Erkärung gegeben werden. Als Verdächtigter/Beschuldigter/Angeklagter kann man schlicht und einfach die Klappe halten. Konsum, Erwerb,Handel oder Anbau mussen bewiesen werden, dazu reicht der Nachweis des Konsums nicht aus.

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Es wäre die nächsten 3-4 Wochen höchstens positiv und wenn die Polizei dich testen sollte (wieso auch immer) können Sie bei dir alles nach marihuana durchsuchen und dich gegebenenfalls verurteilen etc.


BlackApache  12.07.2016, 09:10

Die Polizei urteilt nicht.

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Nachweisdauer: https://drugscouts.de/de/page/nachweiszeiten

Wenn Du nicht im Straßenverkehr auffällig wirst, hat die Polizei keinen Grund Dich zu testen. Nur weil man (vielleicht mal) kifft, wird man nicht getestet.

Das ist der Polizei herzlich egal, weil der Konsum von Drogen NICHT unter Strafe gestellt ist!

Anders sieht das aus, wenn du mit einem Kraftfahrzeug unterwegs bist.


Lemo1991  12.07.2016, 08:12

Richtig, aber das reicht als Verdachtsmoment um dich zu durchsuchen.

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Still  12.07.2016, 11:37
@Lemo1991

Blödsinn! Die Polizei kann quasi bei jeder Personalienfeststellung auch die Person durchsuchen.

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