Drittgeschädigter durch Wohnungsbrand, wer kommt für die Kosten auf?
Hallo, da ich eine schnelle Antwort brauche lasse ich den formellen Quark mal außen vor. Es geht darum, dass es in der Wohnung unter mir extrem Gebrannt hat und das Feuer so hoch schoss, dass mein Balkon futsch ist. Durch schnelles handeln könnten wir noch alle Fenster schließen dass der Rauch nicht komplett einziehen kann. Da wir die ersten waren die , die Polizei angerufen haben und genau über der Wohnung wohnen in der es gebrannt hat wurden wir zu den Vorfällen befragt und die Polizei teilte uns mit, dass es sich um vorsätzliche Brandstiftung handele. Nun nach dem Einsatz der Feuerwehr könnten wir die Wohnung besichtigen und es war unerträglich, da die ganze Wohnung nach Schwarzrauch stinkt, als hätte es in unserer Wohnung gebrannt. Die Feuerwehr sagte uns, dass wir dort vorerst nicht mehr wohnen können und uns das Hotel selber bezahlen müssen. Außerdem hat sich der Rauch in sämtliche Möbel und Klamotten in der Wohnung eingezogen.( Nur um es nachzuvollziehen nach stundenlanger Durchlüftung riecht man, wenn man die Wohnung auch nur kurz betritt nach Rauch.) Nun ist die Frage: Wer kommt für den Schaden auf ? Der Balkon müsste komplett saniert werden die Wände sind schwarz und wurden vor paar Monaten erst gestrichen und Gegenstände auf den Balkon sind alle schwarz und stinken enorm nach Rauch und in der Wohnung riecht alles auch nach Rauch wir sind ja am waschen aber ich denke nicht dass es aus allen Sachen raus geht wer ersetzt mir die ? Und muss ich wirklich selbst für das Hotel aufkommen ? Es ist ein Familienhaushalt mit 5 Personen darunter sind 2 Kinder. Ich bitte um schnelle und ernstgemeinte Antworten. Ich bedanke mich im Voraus und entschuldige mich für eventuelle Rechtschreibfehler.
Mit freundlichen Grüßen
So kurzes Update:
Ich hab keine Hausratsversicherung möchte aber nicht auf den Kosten liegen bleiben, daher habe ich mich mit anderen Geschädigten zusammen getan und wir würden gerne privatrechtlich eine Klage einreichen. Nun haben wir erfahren, dass die Familie Harz 4 bezieht und über kein Vermögen verfügt wird es was bringen oder ist es überhaupt sinnvoll. (Eine Rechtsschutzversicherung ist, da daher kommt es mir ganz gelegen.)
3 Antworten
Auch wenn es manchmal nicht so gut zu verstehen ist, aber wenn Ihr eine Hausratversicherung habt, in der Schäden aufgrund von Feuer abgedeckt sind, muss diese dafür aufkommen.
Würdet Ihr den Brandverursacher verklagen, würde sein Anwalt die Frage nach Eurer Hausratversicherung als erstes stellen.
Wenn Eure Hausratversicherung erst einmal den Schaden reguliert hat, nimmt sie ggf. Regress beim Verursacher. Das geht Euch aber nichts mehr an. Auch die Frage nach vorhandenem Vermögen des Verursachers spielt dann keine Rolle mehr.
Da Du keine Hausratversicherung hast, war Dein Hausrat wohl auch nicht viel wert. In diesem Fall kann es sogar sein, dass Du gar nichts bekommst, weil Du
- womöglich gar nicht in der Lage bist, echte Schäden nachzuweisen und weil Du 2. die Möglichkeit einer Hausratversicherung leichtfertig bzw. fahrlässig außer Acht gelassen hast.
Und wenn nun beim Verursacher nichts zu holen ist, kannst Du Dir auch einen Prozess sparen oder aber die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um eine von vornherein wenig erfolgversprechende Klage zu führen?
Für Schäden an der Bausubstanz kommt der Gebäudeversicherer des Eigentümers auf.
Für Schäden am Hausrat muss weder der Eigentümer noch dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Bei Brandstiftung liegt insofern kein Verschulden vor.
Sofern Ihr keine Hausratversicherung habt, müßt Ihr Eure Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Vermutlich wird da nichts zu holen sein. Auch eine eventuell beim Verursacher bestehende Haftpflichtversicherung braucht nicht einzutreten. Dann bleibt alles bei Euch hängen.
Wenn die Wohnung gemietet ist, wird alles, was mit dem Gebäude zu tun hat, von der Gebäude-Brandversicherung bezahlt.
Die Inneneinrichtung von Deiner Hausratversicherung. Hast du keine Hausratversicherung, hast du Pech gehabt. Dann musst du den Brandstifter privatrechtlich verklagen.
Dann kommt es darauf an, ob er eine Haftpflichtversicherung hat. Wenn er kein Vermögen hat, bekommst du deinen Schaden in monatlichen Raten.
Vorsätzliche Brandstiftung übernimmt keine Haftpflichtversicherung!
Ja, wobei es auch darauf ankommt, welche Leistungen im Schadensfall eine eventuell vorhandene Hausratversicherung abdeckt. Im 'meiner' Police ist nicht nur die Wohnungseinrichtung, sondern eventuelle Kosten für eine Not- bzw. Hotelunterkunft und einen möglichen Wachdienst für die verlassene Wohnung beinhaltet.
Die Hotelunterkunft geht, glaube ich, zu Lasten des Vermieters, der das dann über die Gebäudeversicherung ersetzt bekommt.
Okay und wenn ich mein Nachbar privatrechtlichen verklagen würde würde es doch seine Versicherung übernehmen oder ? Und kurze Anmerkung es scheint so als wenn doch der Nachbar selbst Verursacher des Brandes ist .