Douglas gibt mir das Geld für die Retoure nicht zurück?
Ich habe eine Foundation bei Douglas bestellt und leider passt die farbe nicht - das kennen wahrscheinlich viele Frauen von uns. Jedoch habe ich eine Mail von Douglas bekommen, dass ich die Proben auch zurückgeben muss, sonnst bekomme ich das Geld nicht zurück. Ich habe in den AGB nichts davon gelesen, dass man das auch retour geben muss. Das sind ja schließlich Geschenke ‚Beigaben‘... Wenn man ein Geschenk zu einem bestimmten Produkt kauft & es dann retournieren muss - das verstehe ich. Aber bei Proben? Dann bekomme ich ja die 60€ nicht mehr, nur weil ich eine Probe von einer Creme ausgetestet habe... sind ja schließlich zum austesten da.
3 Antworten
frag die wo das genau stehen soll... wenn allerdings keine konkrete Aussage kommt, dann droh mit dem Anwalt, dann klappt das! Habe sowas ähnliches auch gerade hinter mir.
Eben deswegen sollen die dir sagen wo das mit den Proben steht... nein bei Douglas nicht, war bei Amazon
Nein die bestehen darauf, dass ich alles zurücksenden muss. Nagut
Ok das ist echt komisch. Sag dass sie definitiv eine Kundin verloren haben, vllt bekommst du ein Geschenk oder eine Entschädigung!
Schwierige Geschichte. Zum einen hast Du natürlich ein Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Und das gilt ausschließlich für die bestellte Ware. Zum anderen will der Händler natürlich verhindern, dass jemand nur was bestellt, um die Proben abzugreifen.
Ob das rechtlich ok ist, kann ich nicht beurteilen. Interessiert mich aber, versuche mal, mich schlau zu machen.
Vielen Dank für deine Antwort! Die Mitarbeiter zeigen sich nicht sehr verständnisvoll. Mal gucken...
Leider finde ich im Internet nicht viel darüber, welches mir weiterhilft...
Das ist das Problem bei Doppelpostings ;-) Das hattest allerdings nicht geschrieben: "Ich meine die Proben welche man im Warenkorb selbst aussuchen darf"
Generell ist es wirklich schwierig. Hab mich mal ein wenig schlau gemacht. Jetzt mit der neuen Information ist das wohl so:
Auf den § 241a BGB (Lieferung unbestellter Sachen) kann man sich hier wohl nicht mehr berufen, weil Du die Proben ausgesucht hast.
Das hieße, es geht nur der § 355 BGB - der besagt im Absatz 3: Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Damit gehören die Warenproben zwar zu den empfangenen Leistungen. Allerdings könnte der Händler wohl keinen Wertausgleich für die bereits gebrauchten Warenproben fordern, da der bei Gratisproben gegen Null gehen dürfte.
Andererseits ist das Widerrufsrecht ja dazu da, den Kunden so zu stellen, wie er im Ladengeschäft gestellt wäre. Und da müsste er die Proben auch nicht zurückgeben.
Trotzdem problematisch, wenn die rumzicken. Ich würde das noch einmal versuchen und erklären, dass Du das gerne ausgleichen willst und einen Wertersatz zahlen. Mal sehen, was sie dazu sagen.
Hast Du das Produkt bereits benutzt?
LG
Naja meist stehen solche Sachen in den AGBs oder irgendwo kleingeschrieben, dass man das Produkt bei der Retoure auch zurückgeben muss aber bei Proben (solche kleinen Tütchen) habe ich sowas noch nie erlebt! Hattest du auch das gleiche Problem bei Douglas?