Dobermann kupieren Tierquälerei?
Hallo
Wir haben einen kleinen Dobiwelpen, 8 Wochen, und der kleine ist quasi mein erster Hund aber wir als Familie hatten bereits 3. Die Sache ist, dass die Vorgänger immer teilweise kupiert waren, d.h. die Rute war gekürzt oder ganz ab. Die typischen Schlappohren hatten sie. Wir hatten einen aus dem Heim, die anderen beiden von Freunden übernommen, also nicht selbst kopieren lassen. Jetzt die Frage, mein Vater ist der Ansicht, wir sollten meinen auch kupieren lassen, da es für den Hund besser wäre. Als ich meinte es sei Tierquälerei, antwortete er, dass Kastration schlimmer für ihn wäre und dass er durch das kupieren besser hören (Ohren aufgestellt) und er seine Rute (Glasrute bei Dobis, die schnell brechen können) nicht verletzen könne.. Nun bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob ich es lasse oder nicht. In Deutschland zwar verboten aber aber in Polen z.B. nicht. Ich glaube immer noch, dass es Tierquälerin ist aber was meint ihr? Lohnt es sich für den Hund??
10 Antworten
Es ist nicht ohne Grund verboten. Er macht sich strafbar wenn er es macht. Ich finde es ist sehr wohl tierquälerei. Diese Eingriffe sind für die Hunde oft unfassbar schmerzhaft und haben auch ihre Risiken.
Ich frag mich auch wo er das machen lassen will. Jeder Tierarzt der das macht, macht sich strafbar und das selber durchzuführen ist mehr als riskant und für das Tier nochmal viel schlimmer.
Gut. Jetzt weiß ich, dass ich richtig liege! Danke euch allen!!
Du hast recht: Es ist Tierquälerei, weil dem Hund ein Kommunikationsmittel (Rute) genommen wird. Das kann z.B. dazu führen, dass euer Hund von Artgenossen nicht verstanden wird.
"Kupiertourismus" nach Polen und in andere Länder kann mit Strafen belegt werden: https://www.findefix.com/news/kupiertourismus-bei-dobermaennern/
Das Tierschutzgesetz verbietet in Deutschland seit mehr als 20 Jahren, Körperteile von Tieren, wie Rute oder Ohren, vollständig oder teilweise zu amputieren. Züchter oder Besitzer lassen den Eingriff daher oft im Ausland durchführen - in Osteuropa, aber auch in Italien, Frankreich oder Belgien. In seiner Strafanzeige gegen eine Züchterin aus Thüringen stützt sich der Deutsche Tierschutzbund darauf, dass laut dem Tierschutzgesetz keinem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund zugefügt werden dürfen, die Tiere jedoch auch bei ihrer Rückkehr nach Deutschland noch unter dem Eingriff leiden. Bereits zuvor hatten Gerichte aus diesem Grund Züchter wegen Tierquälerei verurteilt.
Den Hund im Ausland kupieren zu lassen und dann wieder nach D wird nicht klappen, da das gesetzlich verboten ist, die Einfuhr von schon kupierten Hunden und auch die Ausfuhr und Wiedereinfuhr und das genau aus diesem Grund.
Es ist illegal einen Hund zum kupieren ins Ausland zu bringen und dann wieder einzuführen.
Der Hund bleibt zu seinem Glück heile und nicht verstümmelt und das mit der Rute ist Quatsch.
Es ist eh verboten ... Ihr macht euch strafbar wenn ihr es macht ... der Macher auch.
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/hunde/kupierverbot/