Displizinarausschuss Fos eg. Fehltagen?

2 Antworten

Bei der Menge und der Straftat obendrein unwahrscheinlich, dass zugelassen wird. Klar ist das eine Einzelfallentscheidung, aber hier spricht ja de fakto nichts für den Schüler. (vorbildlich ist sicher kein anwendbares Adjektiv und die guten Leistungen hebeln die Straftat nicht aus)


Emy200475 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:50

Schüler/in leidet an Depressionen ( Tod Vater/ Tötungsdelikt Cousine). Ist in Behandlung. War eine dumme Handlung und nicht notwändig. Krankschreibung wäre nie das Problemm gewesen.

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LePetitGateau  03.05.2024, 21:54
@Emy200475

Ist leider eine hätte hätte Fahrradkette Situation. Das macht es sogar noch schlimmer, dass der Weg zur offiziellen Krankschreibung offen gestanden hätte.

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Emy200475 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:57
@LePetitGateau

Ok. Ja ich verstehe. Eine Erklährung des Schülers aber das entschuldigt nicht das Handeln.

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Ab 5 unentschuldigten Fehltagen ist die Zulassung zur Abschlussprüfung zu versagen (§ 31 (2) Nr. 4 FOBOSO).

Nachdem hier die Urkundenfälschung erschwerend hinzukommt: selbst wenn die Schule hier einen Ermessensspielraum hätte, würde sie ihn wohl nicht nutzen.

Das würde für die Zukunft lediglich einen problematischen Präzedenzfall schaffen.


Emy200475 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:51

Ja. Das dachte ich mir. Tja

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Emy200475 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:54

Wozu dann der Disziplinarausschuss? Daraus Ihre Hoffnung das es doch zur Prüfung kommt. Muss man den machen?

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RobertLiebling  03.05.2024, 22:01
@Emy200475

Der Disziplinarausschuss könnte daneben noch weitere Ordnungsmaßnahmen verhängen, z.B. einen befristeten Schulausschluss oder den Rauswurf (vgl. Art. 86 (2) BayEUG).

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