Diskriminierung am Arbeitsplatz. Darf ich fristlos Kündigen?

7 Antworten

Das Fehlverhalten deines Kollegen ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Fristgerecht kannst du jederzeit kündigen.

Zunächst holt man sich da ne AU, bevor man kündigt und klärt das in Ruhe mit dem Arbeitsgericht. Da kann man nämlich anrufen. Die haben Beratungsstellen.

Man kann auch das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen. Die sind für solche Themen auch zuständig. Alternativ der oder die Gleichstellungsbeauftragte

Das wird für eine fristlose Kündigung wahrscheinlich nicht ausreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Überlebensexperte
und noch einige schlimmere und diskriminierende Sachen, die ich hier nicht schreiben will.

Wieso "noch einige schlimmere und diskriminierende Sachen"?

In den bisherigen Sachen die Du aufzählst ist keinerlei Diskriminierung enthalten.

   

Und das ein Geschäftspartner mal meckert ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das es blöde Menschen gibt, damit musst Du überall klarkommen.

Du kannst fristlos kündigen, das steht Dir frei. Dafür wirst Du sanktioniert beim ALG weil das in keinster Weise ein Kündigungsgrund ist

Du kannst fristgerecht kündigen und wirst ebenfalls sanktioniert =

weil das in keinster Weise ein Kündigungsgrund ist.

Und da ich generell ein großes Problem mit meinem Geschlecht habe,

Das ist in der Arbeitswelt völlig irrelevant und betrifft nur Dich, nicht das Arbeitsrecht.

Das klang für mich wie „musst halt damit klar kommen“.

Genau so ist es.