"Dipl.-Ing." verwenden bei Annerkennung der Berufsbezeichung Ingenieur/in , nach Paragraph 2 INgG NRW?
in der Urkraine erhält man das "Diplom des Spezialisten". IN deutschland anerkannt als Ingenieurin. Darf man dann den Titel Dipl.-Ing. tragen?
2 Antworten
Nein.
Akademische Abschlüsse werden nicht in andere Systeme übersetzt, sondern allenfalls rein sprachlich übersetzt (also "Diplom des Spezialisten"). Du hast den Abschluss, den Du von einer Hochschule/Universität verliehen bekommen hast - wie auch immer der heißt.
Auf einer Visitenkarte könntest Du z. B. schreiben (wenn Dein Fach beispielsweise das Bauwesen ist):
Max Mustermann, Bauingenieur (Diplom des Spezialisten, Universität Charkiw)
Ich denke nein, denn der Titel "Dipl. Ing." wird ja von einer Hochschule verliehen. Nur wer akademischen Hochhochschulabschluss hat, darf ihn auch verwenden.
Da wird es eine befriedigende andere Lösung dann geben.