Diensthund mit Nachhause nehmen?

6 Antworten

Er bleibt/lebt beim Hundeführer und wenn er Glück hat, erlebt er mit seinem Herrchen gemeinsam die Pension.

Hallo,

Der Hundeführer darf nicht nur, der muss seinen Diensthund mit nach Hause nehmen ;-)

Obwohl der Hund im Eigentum des Landes steht, lebt er wie der eigene Hund bei "seinem" Hundeführer.

Das ist ein Hund und kein Stofftier, welches nach Dienstschluss in den Schrank kommt. Der lebt beim Hundeführer und dessen Familie zu Hause wenn er "frei" hat.

Ja natürlich darf und muss der Hund bei Herrchen oder Frauchen Leben... selbst wenn man keine Ahnung von Hunden hat muss man doch merken das man den Hund nicht auf der Dienststelle einsperren kann, bis man wieder Dienst hat...

Außerdem kann immer ein Einsatz kommen wo die auch von zu hause aus hinfahren können.

Der Hund hat einen eigenen Zwinger zu Hause, der von der Polizei besorgt wird. Oftmals lebt er aber mit der Familie überwiegend im Haus und ist ein „echtes" Familienmitglied.