Diebstahl unterstellt?

4 Antworten

Kannst du vielleicht genauer schildern was genau vorgefallen ist?

Denn wenn sie dir tatsächlich Diebstahl unterstellt hätten, dann hätten sie auch entsprechend gehandelt, was offenbar jedoch nicht geschehen ist.

Ich weiß wie ich reagieren würde, kann das aber nicht beschreiben, weil man für jeden einzelenen Fall die genauen Umstände ganz individuell betrachten muss.


linda92 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 21:09

Ich wurde von den gebeten mit ihnen in ein Raum zu gehen. Ich habe mir erst mal nichts dabei gedacht. Dann sagten sie zu mir, dass ich mich zu lange in der Kabine aufgehalten habe und wollten in meine Tasche gucken. Ich habe leider kaum Selbstbewusstsein und kann mit sowas nicht umgehen. Ich habe die Tasche geöffnet und rate mal was danach kam? Keine Entschuldigung von den sondern ein Vorwurf das ich mich in keiner Filiale so benehmen könnte. Als ob ich weiß Gott was gemacht hätte. Ich fühlte mich so erniedrigt und hatte Tränen in den Augen. Ich frage mich was haben solche Menschen in ihren kranken Köpfen.

0
Cokedose  17.11.2019, 08:42
@linda92

Fiel denn konkret die Aussage, dass sie dich des Diebstahls verdächtigen, oder schlussfolgerst du das nur selbst aus dem Geschehenen?

Denn:

Ich wurde von den gebeten mit ihnen in ein Raum zu gehen.

Das dürfen sie. Du hättest ablehnen können.

Dann sagten sie zu mir, dass ich mich zu lange in der Kabine aufgehalten hab

Das sagt zwar nichts über ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten aus, haben sie dir ja auch nicht vorgeworfen, sondern nur die Beobachtung eines offensichtlichen Ereignisses geschildert.

und wollten in meine Tasche gucken.

Hier ist jetzt die Frage: Habe sie gefragt ob sie reinschauen dürfen oder sowas gesagt wie "Wir würden gerne man in Ihte Tasche schauen" oder haben sie es verlangt. Denn die Formulierung ist ein entscheidender Unterschied. Fragen und Wünsche äußern dürfen sie, denn dann hast du die Wahl dem nicht zuzustimmen. Es von dir verlangen dürfen sie jedoch nicht.

Verstehe mich nicht falsch, ich kann das verstehen wie du dich fühlst, aber wenn man sich diesbezüglich nicht auskennt und weder die eigenen Rechte und Pflichten, noch die des Gegenübers kennt, dann können solche Situationen schon mal passieren, die man mit dem entsprechenden Wissen sicher anders hätte lösen können.

Aber eine Entschuldigung wäre das Mindeste gewesen und ggf. eine Erklärung (keine Unterstellung) wie es zu dem Missverständnis kam.

0
linda92 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 11:39
@Cokedose

Die sagten zu zu mir das sie gerne in meine Tasche reinschschauen würden und somit haben sie mir auch Diebstahl unterstellt. Ein Missverständnis sehe ich da nicht. Und sich danach noch nichtmals entschuldigen? Ich war in der Kabine gefühlte 5 bis 10 Minuten drin. Ich weiß jetzt das ich das nicht machen müsste aber ich bin ziemlich sicher die hätten die Polizei gerufen. Du müsstest nur ihre Art sehen. Die waren richtig feindselig mir gegenüber.

0

Ich hätte das Verkaufspersonal aufgefordert die Polizei aufzurufen.

Wenn ich wüsste dass ich unschuldig bin würde ich die Polizei anrufen und ein riesiges Drama daraus machen und mich selbst anzeigen alles drum und dran um diesem Geschäft unglaublich viel Arbeit zu bescheren.


simonpeters1979  16.11.2019, 15:22

Selbstanzeige? Das könnte als ein Eingeständnis gewertet werden. Zudem hat mit der Selbstanzeige nur die Polizei Arbeit. Aber der Laden nicht.

0
Homebuster43  16.11.2019, 15:24
@simonpeters1979

Sich selbst anzuzeigen ist keine Schulderklärung, und außerdem müssten die Mitarbeiterinnen vorgeladen werden also haben die schon Arbeit daran

0
simonpeters1979  16.11.2019, 15:31
@Homebuster43
Sich selbst anzuzeigen ist keine Schulderklärung

Aber klar! "Ich zeige mich an weil ich gestohlen habe!" - Noch mehr Schuldeingeständnis geht ja kaum noch.

Wenn Du dann Dich auch noch wegen einer Sache anzeigst die Du nicht begangen hast, dann war es eine Vortäuschung einer Straftat.

0
Wippich  16.11.2019, 15:20

Würde ich auch. Nur um die zwei bloßzustellen.

2

Wenn es wirklich so war:

Strafanzeige stellen (Verleumdung), Vorfall öffentlich machen, Geschäftsführung des Ladens anschreiben und boykottieren.


Cokedose  16.11.2019, 20:10
Strafanzeige stellen (Verleumdung)

Toller Tipp, dann würde sich der Fragesteller selbst der falschen Verdächtigung strafbar machen, da hier gar keine Verleumdung vorliegt.

0
simonpeters1979  16.11.2019, 21:22
@Cokedose

Oh. Die Korinthenkacker sind unterwegs. :) Dann sag doch mal den korrekten Begriff wenn "Verleumdung" nicht stimmt. Unterstellung? Bezichtigung? Los. Sag schon.

0
Cokedose  17.11.2019, 08:57
@simonpeters1979

Das überhaupt nichts mit "Korinthenkackerei" zu tun. Du äußerst hier nämlich keine Meinung, sondern unterstellst explizit eine strafbare Handlung und rätst diese gegenüber einer Behörde zur Anzeige zu bringen, obwohl die Voraussetzungen einer Verleumdung gar nicht erfüllt wurden.

Da ich nicht dabei war deshalb die einzelenen Details nicht kenne, lasse ich mich auch nicht zu Spekulationen hinreißen. Denn jedes einzelne Detail oder die Art einer Formulierung kann darüber entscheiden ob alles rechtens war oder ob hier jemand über das Ziel hinausgeschossen hat. Denn solange wie niemand der Fragestellerin explizit vorwirft, dass sie gestohlen hätte, liegt auch keine Unterstellung oder Bezichtigung oder dergleichen vor.

0
linda92 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 15:20

Ja es war so.

0