Diebstahl auf dem Arbeitsplatz, was passiert?
Hejo Leute,
Letztens hatten Freunde und ich uns über einen Jungen unterhalten, der bei seinem minijob 150€ aus der Kasse geklaut hat und erwischt wurde.
Er hat das Geld nicht nur so raus genommen sondern musste Rechnungen zahlen und hatte wohl keine andere Wahl.
Er ist über 18 und wurde fristlos gekündigt.
Er wollte aber nie über seine Strafe sprechen.
Was ist da auf den jungen zugekommen?
Er hatte zuvor noch nie Geld gestohlen und hat keine Anzeigen.
Musste der Arbeitgeber das anzeigen oder können die das selber entscheiden was da passiert?
Wie hoch sind in solchen Fällen die Geldstrafen?
kennt sich da jemand aus?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er hat das Geld nicht nur so raus genommen sondern musste Rechnungen zahlen und hatte wohl keine andere Wahl.
Das ist für den Tatbestand des Diebstahls völlig belanglos.
Er ist über 18 und wurde fristlos gekündigt.
Das ist natürlich die arbeitsrechtlich korrekte Folge für diese Handlung.
Musste der Arbeitgeber das anzeigen oder können die das selber entscheiden was da passiert?
Einem jeden Bürger bleibt es frei Straftaten anzuzeigen oder nicht. Ausnahmen sind Betriebsvereinbarungen für Angestellte, wenn der Unternehmer verlangt das jede Straftat angezeigt wird.
Es gibt aber Straftaten, die anzeigepflichtig sind, sogenannte Katalogverbrechen, wie Mord, Totschlag, Hochverrat, Geldfälschung oder Raub, und solche, die nach Kenntnisnahme der Ermittlungsbehörden von Amts wegen verfolgt werden müssen (Offizialdelikte).
Der Diebstahl nach § 242 StGB ist erst ein Offizialdelikt, wenn die Bagatellgrenze von 50 Euro überschritten wird (Sonst Antragsdelikt und Diebstahl von geringwertigen Sachen § 248 StGB). Wenn also zufällig die richtige Person Kenntnis von dem Diebstahl der 150 Euro erlangt, ist diese verpflichtet dem nachzugehen und Anzeige zu erstatten.
Wie hoch sind in solchen Fällen die Geldstrafen?
Das ist Ermessenssache des zuständigen Richters und richtet sich auch nach dem strafrechtlichen Werdegang des Täters, der Tatumstände und des Motivs. Die Höhe der geldstrafe richtet sich nach dem einkommen und wird in Tagessätzen berechnet. Aber eine Geldstrafe soll das sein, was das Wort beschreibt, eine Strafe, die weh tut. Falls der Täter noch nicht 21 Jahre alt ist, kann sogar noch nach Jugendstrafrecht geurteilt werden. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen, sondern Sozialstunden und evtl. eine Geldauflage, einer Art Spende an eine gemeinnützige Organisation.
kennt sich da jemand aus?
Sicherlich, sonst könnte geltendes Recht ja nicht angewendet werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Er hat das Geld nicht nur so raus genommen sondern musste Rechnungen zahlen und hatte wohl keine andere Wahl.
Und das gibt einem das Recht den Arbeitgeber zu beklauen? Jeder muss irgendwelche Rechnungen bezahlen! Das ist so gar keine Rechtfertigung für Diebstahl!
Und selbstverständlich muss er das zurück zahlen.
Anzeigen muss man ihn in diesem Fall nicht. Nur warum sollte man es nicht tun?
Das Strafmaß für einfachen Diebstahl beträgt laut § 242 II StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, deren Höhe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters gerichtet ist.
https://www.studysmarter.de/studium/rechtswissenschaften/strafrecht-studium/diebstahl/
In den Knast wird man ihn kaum stecken, wenn er nicht gerade notorischer Wiederholungstäter ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Guten Abend!
Was ist da auf den jungen zugekommen? Wie hoch sind in solchen Fällen die Geldstrafen?
Das kann nur der Junge beantworten. Das Strafmaß richtet sich nach § 242 Abs. 1 StGB. Der Diebstahl wird nach dieser Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei einem Diebesgut in Wert von 150€ ist auch kein Bagatelldelikt mehr (=Delikte innerhalb der minder schweren Kriminalität). In diesem Fall ist eine Geldstrafe denkbar. Die Höhe entscheidet der Richter und orientiert sich nach dem Nettoeinkommen des Beschuldigten. Ist das Einkommen nicht bekannt, wird es vermutet.
Ist der Junge über 18, aber noch keine 21 Jahre alt, kann das Jugendstrafrecht nach § 105 Abs. 1 JGG zur Anwendung kommen, wenn etwa nach der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Betroffenen die geistige Entwicklung einem Jugendlichen gleichkommt. In dem Fall käme dann nicht das Erwachsenenstrafrecht, sondern das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hierbei sind Sozialstunden nicht unwahrscheinlich. Auch hier entscheidet der Richter nach Sach- und Rechtslage über die Höhe der Sozialstunden.
Musste der Arbeitgeber das anzeigen oder können die das selber entscheiden was da passiert?
Hier verweise ich auf den Beitrag von @ZuumZuum. Verbrechenstaten sind grundsätzlich anzeigepflichtig, die in § 138 Abs. 1 StGB aufgelistet sind. Unterlässt man eine solche Anzeige, macht sich der Betroffene strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wir hatten mal in unserem Unternehmen ein paar Fälle von Diebstählen. Die meisten kleineren Diebe mussten es zurückzahlen und wurden gekündigt. Ob der Arbeitgeber den Dieb anzeigt oder nicht liegt in ihren Händen; meistens wird es aber aus kulanz bei einer Kündigung belassen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
hatte wohl keine andere Wahl.
Eine andere Wahl hat man immer.
Der Arbeitgeber muß ihn nicht anzeigen.
Strafzumessung hängt von vielen Faktoren ab.
Wissen sie, was bei einer Anzeige für Strafen drohen, bei 150€?