Diebstahl und Einbruch?
Hallo,
Bei eine Freundin wurde im Büro eingebrochen und Geld gestohlen.10 Mitarbeiter arbeiten dort im Büro. Sie hatragen bei der Polizei Anzeige gemacht und Polizei nimmt die Ermittlunganze auf .4 Wochen später wurde das Geld gefunden . Kann die Ermittlungen eingestellt werden ?Wie geht es weiter?
5 Antworten
Anzeigen können durchaus zurückgenommen werden. Die Ermittlungen werden idR eingestellt, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse der Staatsanwaltschaft vor diese weiterzuführen - dann geschieht dies unabhängig von der Tatsache ob Anzeige gestellt wurde oder nicht.
Wenn es sich - wie Du schreibst - um Einbruchdiebstahl gehandelt hat, kann es sein, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt. Da wird von Amts wegen ermittelt. Eine Anzeige kann nicht zurück gezogen werden. Lediglich ein Strafantrag könnte zurück genommen werden. Das würde aber nicht bedeuten, dass das Verfahren automatisch eingestellt wird. Da gibt es mehrere Kriterien, die über das weitere Verfahren entscheiden: wie hoch war die Summe? Wie wurde der Einbruch ausgeführt (Schäden)? Wurden Schäden beglichen? Vorstrafen?
Ein Selbstläufer ist das Strafverfahren in keinem Fall. Es macht schon einen Unterschied, ob ein Schrank mit einer Haarnadel geöffnet oder ein Tresor aufgeschweisst wurde, ob 50 € aus der Portokasse oder Tausende Euros aus dem Safe gestohlen wurden.
Das klingt jetzt fast schon so, dass jemand der Mitarbeiter das Geld gestohlen hatte und dann es wieder zurück gelegt hat. Anders kann ich es nicht deuten... Letztendlich wissen wir jetzt nicht, ob die Firma die Anzeige zurück gezogen hat und ob die Polizei das Verfahren einstellt...
Es kann ja sein, dass der Chef der Firma den 10 Angestellten mitgeteilt hat, dass die Anzeige zurück gezogen wird, wenn das Geld bis zu einem gewissen Datum wieder zurück ist.
Nachdem viel dafür spricht, dass ein Firmenangehöriger geklaut hat, macht man sich auch Gedanken, ob der für die Firma noch tragbar ist...
Die Rückgabe des Diebesgut macht ja die eigentliche Tat nicht ungeschehen.
Die Ermittlungsbehörden entscheiden, ob noch hinreichend öffentliches Interesse an der Aufklärung der Straftat besteht.
Was wenn die Anzeige noch besteht ,obwohl Diebesgut wieder da ist.Wird trotzdem weiter Ermittlungen erstellt .
Das muss der Polizei gemeldet werden. Vermutlich werden die Ermittlungen eingestellt
Nein.