Die zumutbare Belastung?

3 Antworten

Davon ausgehend, dass die Vorausswtzungen für die Beanspruchung der beiden Pauschalen vorliegen:

Die zumutbare Belastung ist hier vollkommen irrelevant. Sie gilt nur bei (Ich nenne das mal so) "allgemeine außergewöhnliche Belatsungen" wie Krankheitskosten etc.

Du kannst die Pauschalen also, sofern die Voraussetzungen des § 33b EStG erfüllt sind, also beanspruchen.

chronische Erkrankung der Behinderten und Pflegeperson nicht berücksichtigt werden wegen der Zusammenveranlagung

Wieso? Bei Zusammenveranlagungen werdet ihr am Ende quasi wie ein "Steuerpflichtiger" behandelt. Der Abzug von außergwöhnlichen Belastungen erfolgt gemeinsam bzw. zusammen, unabhängig davon (sofern vorhanden) wer die Kosten trägt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:53

also gut, ich habe alle Voraussetzungen erfüllt und werde das jetzt abwarten was das Finanzamt sagt. Vielen Dank

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Wie hier schon geschrieben:

Es wird der Pauschbetrag dort eingetragen wo er hingehört, nämlich bei demjenigen der dieser PB zusteht!

  • GdB bei der Person die den GdB auch hat
  • Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt.
Davon habe ich lt. einer Tabelle 6% abgezogen.

Aha und warum?!

 Wenn ich nun beide Einkommen zusammenrechne komme ich auf über 52000 Euro.

Du brauchst aber nicht die Summe der Bruttogehälter sondern Gesamtbetrag der Einkünfte
Ergo musst du vorher Werbungskosten etc pp abziehen

Der Betrag der zumutbaren Belastung ist ja irre hoch. 

Davon ausgehen das die 52.000€ der GdE sind: 2 455,30€

Welcher aber vermutlich dann doch noch geringer sein wird

 Lohnt sich da überhaupt die Pauschalen anzugeben?

Das muss man im Einzelfall prüfen

Ich finde es etwas ungerecht, daß die chronische Erkrankung der Behinderten und Pflegeperson nicht berücksichtigt werden wegen der Zusammenveranlagung. 

Wieso sollte dies so sein?! Das EStG sieht das nicht vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:50

erst mal vielen Dank für die ausführliche Eingehung.

....Es wird der Pauschbetrag dort eingetragen wo er hingehört, nämlich bei demjenigen der dieser PB zusteht!

  • GdB bei der Person die den GdB auch hat
  • Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt

völlig klar, so hab ich das gestern gleich gemacht.

...davon habe ich lt. einer Tabelle 6% abgezogen.

Aha und warum?!

Weil man vorher seine zumutbare Belastung errechnen soll. Obs überhaupt Sinn macht die Pauschalen anzugeben.

Wegen der Ungerechtigkeit- ist schon klar, das ESTG nicht vorsieht.. Bei der Einzelveranlagung aber schon- kommt am Ende aber auch wieder weniger raus.

...Das muss man im Einzelfall prüfen

Vielleicht habe ich da einen Denkfehler? Der Zumutbare Betrag der Belastung ist 2455,30 die Pauschalen sind viel niedriger. Für mich sieht es so aus, als würde es da nichts mehr zu prüfen geben weil der Eigenbetrag nicht überschritten wird?

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Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:07
@anTTraXX

Gde ist das Gesamteinkommen beider Partner? Ich habe nur die Bruttoeinnahmen zusammen gerechnet. Es gibt eigentlich fast nichts zum absetzen. Nur noch die km-Fahrtkostenpauschale. So sehr viel schmälert sich bestimmt dadurch nicht das GdE. Gut Freibeträge eventuell?Aber da ist es auch schwierig wenn man das rausfinden will. Man kann ja nicht einfach diese Freibeträge vom Einkommen abziehen, wäre ja viel zu einfach. Was könnte ich übersehen? Es ist ja nicht so, daß ich noch nie professionelle Hilfe hatte. Die hat mich aber so sehr enttäuscht. Da hatte ich sehr viel Umstände mit FA und letztendlich konnte ich mich nur allein durchsetzen. Da nach habe ich mich alleine durchgewurschtelt.

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anTTraXX  24.07.2024, 15:10
@Jojolenchen88
Gde ist das Gesamteinkommen beider Partner?

Nein, das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte

Ich habe nur die Bruttoeinnahmen zusammen gerechnet.

Und somit keine Abzüge vorgenommen, was der größte deiner Berechnungsfehler ist.

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Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:19
@anTTraXX

danke, es interessiert mich schon sehr, die ganze Steuersache. Aber wie geschrieben was soll ich vom Gesamteinkommen alles abziehen um auf den Gesamtbetrag der Einkünfte zu gelangen? Ich hab nur pauschale Werbungskosten, Kontoführungsgebühren, die bisher so angerechnet wurden. Bei den haushaltsnahen hab ich nicht viel an W- Nebenkosten und da kann ich nicht erkennen ob die letztes Jahr überhaupt berücksichtigt wurden. Bitte was soll noch geschmälert werden können?

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FordPrefect  24.07.2024, 15:29
@Jojolenchen88

Nun, zum Beispiel die Kosten für die Basiskrankenversicherung, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. pp.

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Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:33
@FordPrefect

ja, das hab ich auch berücksichtigt. Ja aber nicht abgezogen. Zum ausrechnen fehlt ganz einfach ein Betrag der sich zum abziehen lohnt. Das sind doch die Freibeträge? Aber so einfach geht das nicht auszurechnen. Und wenn ich das nicht hab dann nutzen die Kleinstbeträge nicht viel. Aber ich mach das erstmal so gut es geht und werde ja sehen was das FA sagt. Ich wollt es eben besser machen weil es droht ja auch noch die Steuer der "üppigen" Rente

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FordPrefect  24.07.2024, 15:44
@Jojolenchen88

Bahnhof.

Die Angaben zu deinen Vorsorgeaufwendungen - die dir ja auch von den Leistungen aus der Rente abgezogen werden - musst du schon selber ausfüllen.

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Es wird berücksichtigt, wenn ein Schwerbehindertengrad vorliegt.

Ansonsten gelten die normalen Sätze.


Jojolenchen88 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:18

bitte auf meine Fragen eingehen. Ist doch selbsterklärend mit dem Schwerbehindergrad. Was soll ich damit anfangen...ansonsten gelten normale Sätze.

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