Die Rentenversicherung möchte mir eine Teilzeitstelle nicht genehmigen Weiterbildung in da ich nicht allein erziehend bin?
Nach schwere Erkrankung, leide ich immer noch unter den schweren Nachwirkungen der Chemotherapie. Ich habe auch einen Pflegegrad bekommen. Das Problem ist, dass mir die Rentenversicherung zwar Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt hat.. Das heißt eine Weiterbildung zugesagt hat. Aber sie möchten nicht, dass ich sie in Teilzeit mache da ich nicht alleinerziehend bin.
Ich hätte aber einen sehr guten Platz gefunden, der von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr geht. Auch die Weiterbildung und auch das Lerninstitut, wo es stattfindet gefällt mir sehr gut. Ich habe dort 2019 über das Arbeitsamt schon alle Qualifikation also eine Weiterbildung noch gemacht. ich bin zwar nicht allein erziehend, aber mein Mann ist es gut. Wie gar nicht wenn er abends nach Hause kommt, ist er total kaputt.. mein gesundheitlicher Zustand ist auch nicht mehr da, dass ich bis mindestens 15:30 Uhr oder länger in der Schule bleiben kann
Das Problem ist ich hab auch viele Rückenschmerzen und sonstige Beschwerden. Lange sitzen ist ja nicht so förderlich besonders nicht für die Halswirbelsäule auch sonst wäre es für mich gesundheitlich einfach besser, wenn ich eine Teilzeitstelle in der Weiterbildung bekommen würde. Ich habe auch einen Pflegegrad. Kann ich nicht richtig dagegen wehren, dass die Rentenversicherung mir eine Ausbildung in Teilzeit verwehrt?
1 Antwort
es kommt darauf an was der Arzt dir per "Gutachten" bescheinigt.
Das Amt entscheidet nach nakten Fakten und nicht nach deinem "Befinden!"
Sorry für diese nüchternen Worte.
Soviel ich weiss kann das nach einem Wiederspruch deinerseits bis zu einem ärztlichen Gutachten fortgeführt werden !?