"Die politische Freiheit nennt man "liberty"?,z.B. religious liberty, das konkrete Freiheitsrecht heißt aber "freedom",z.B. "freedom of speech" Warum machte?

Mugua  25.03.2024, 10:32

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Bonzo240195 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:29

Das war in einem Forum des Magazins stern.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Liberty" kommt aus dem Französischen und wurde speziell für die politische Freiheit konzipiert ,während der fr. Revolution. Freedom, englisch, hätte sich schlecht gemacht zwischen Gleichheit und Brüderlichkeit.


Bonzo240195 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:25

"liberté" ist penibel nicht "liberty" ,also hätte" freedom" da ohnehin nichts verloren.Aber ich verstehe, was du meinst.

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MIRAKEL955  25.03.2024, 11:32
@Bonzo240195

Ich wollte Nicht alles in Französisch schreiben, damit du selber recherchierst.

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Bonzo240195 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:36
@MIRAKEL955

Den Kommentar verstehe ich nur bedingt."liberté,egalité,fraternité" ist bekannt. Allerdings finde ich "liberty" ein nahezu unverständliches Konzept.Denn:Was im Leben entspringt denn nicht persönlicher Freiheit,wird aber hingegen nicht staatlich gelenkt? Mir fällt nichts ein,dir? Danke.

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MIRAKEL955  25.03.2024, 11:42
@Bonzo240195

Es steht Beides für Freiheitsrecht. "Freedom" für Allgemein und"Liberty"für erkämpfte Freiheit.

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Eigentlich wird die politisch gewährte Freiheit als "freedom" bezeichnet, während "liberty" eher die Freiheit ist, die man sich selber nimmt.

"Religious liberty" wird aber auch austauschbar mit "religious freedom" benutzt. Die Begriffe sind nicht trennscharf.


Bonzo240195 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:28

Ich finde es schade, dass man seine "liberty"nicht bewusst wahrnimmt.Dann könnte man es besser verstehen.Oder fällt dir was ein, was nicht deine persönliche Freiheit ist, wo aber der Staat nicht eingreift? Danke.

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LastDayofEden  25.03.2024, 11:41
@Bonzo240195

Bei angeborenen Krankheiten natürlich.

Weitere angeborene Dinge wie Grösse, Lernfähigkeit, Begabungen, Schwächen.

Schicksalsschläge. Diese können vom Staat allenfalls abgefangen, aber nicht zwingend verhindert werden.

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