Die 3 Regierungsformen des römischen Reiches.

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In schriftlichen Nachschlagewerken steht normalerweise eine Einteilung beim Stichwort „Römische Geschichte“.

Bei http://www.wellermanns.de/Gerhard/Gesellschaftslehre/griechen_roemer/roemer.htm#Geschichte stehen beispielsweise auch Angaben.

1) Königtum: nach Sagen und Tradition von der Gründung Roms 753 v. Chr. (Gründer und erster König: Romulus) bis zur Vertreibung des tyrannischen Königs Tarquisnius Superbus 509 v. Chr.

2) Republik 509 v. Chr. – 27 v. Chr.: Es gab einen Senat als eine sehr bedeutende Institution, Beamte (darunter normalerweise 2 Konsuln besonders wichtig) und Volksversammlungen. Gaius Iulius Caesar war 46 – 44 v. Chr. Diktator innerhalb einer formal bestehenden Republik. 43 – 32 v. Chr. gab es im Rahmen einer Republik ein Triumvirat (Dreimännerherrschaft) durch Gaius Octavius/Octavian, Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus. Octavian (er nannte sich nach seinem Großonkel und Adoptivvater Gaius Iulius Divi filius Caesar) errang mit der siegreiche Seeschlacht von Actium 31 v. Chr. die tatsächliche Alleinherrschaft, die er aber als Wiederherstellung der Republik darstellte. Offiziell wurde 27 v. Chr. ein Prinzipat (lateinisch princeps = Erster) begründet und er erhielt den Ehrennamen „Augustus“.

3) Kaisertum: 27 v. Chr. – 476 n. Chr. (Absetzung des Kaiser Romulus Augustulus; er herrschte über den Westteil des römischen Reiches; das oströmische – byzantinische - Reich mit einem eigenen Kaiser bestand noch viel länger, der letzte Kaiser Konstantinos XI. Palaiologos starb bei der Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 n. Chr.)


pomi14 
Beitragsersteller
 10.06.2009, 13:43

Dort hab ich schon geschaut, aber wie gesagt, ich habe nichts gefunden

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1.Königszeit,2. Zeit der Republik,3.Kaiserzeit. So wird das nix mit dem Abi