DHL Versandschaden melden bei Privatverkauf, Empfänger oder Versender?
Ich habe über Kleinanzeigen etwas als Privatperson verkauft, nun kam der Gegenstand beschädigt beim Käufer an. Äußerlich ist das Paket unversehrt, jedoch muss der gut verpackte Artikel durch einen Schlag einen Schaden davon getragen haben, ich hatte im übrigen Glas auf den Karton gechrieben. Ich selber habe nichts falsch gemacht und bin als Privatverkäufer auch sicher nicht haftbar. Ich möchte jedoch dem Empfänger helfen den Transportschaden zu melden und ihm im Falle einer (Teil-)Erstattung den Betrag zukommen lassen. Muss der Schaden vom Versender, oder kann er auch vom Empfänger bei DHL gemeldet werden? Muss der Gegenstand mitsamt Verpackung eingereicht werden, oder geht das auch mit aussagekräftigen Bildern? Wie stehen die Chancen? Wird bei DHL grundsätzlich versucht sich mit äußerstem Widerstand gagen eine Gewährleistung zu wehren, oder ist ein gewisser Gedanke der Kundenfreundlichkeit/Kundenbindung vorhanden?
1 Antwort
DHL geht bei sowas (Umverpackung unbeschädigt , Inhalt defekt) meistens von mangelhafter Verpackung / Polsterung aus. Da gibt es interne Vorschriften, wie man Zerbrechliches zu verpacken hat. "zerbrechlich" oder "Glas" auf den Karton zu schreiben ist da nicht ausreichend.
Da wirst du dich wohl mit dem Käufer auseinandersetzen müssen, denn er will Schadenersatz, den dir DHL nicht zahlen wird.
Du kannst da nicht helfen. Blockiere ihn. Evtl will er auch nur abzocken
Ich kann evtl. schon helfen, es bestehen halt noch die genannten Fragen wegen der Schadensmeldung...
Wie gesagt - DHL wird sämtliche Verantwortung von sich weisen. Eine Schadensmeldung ist verschwendete Zeit
Ja, aber der Käufer kann mir gar nichts, weil ich eben Privatverkäufer bin, will nur helfen.