DHL Paket buchstabe im nachname vergessen?

3 Antworten

…kommt das Paket trotzdem an?

Liegt im Ermessen des Zustellers, aber i.d.R. wird es ausgeliefert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird wohl schon ankommen, denn dein Zusteller/deine Zustellerin bringt ja öfters etwas an die Tür, da wird er/sie schon wissen, wer gemeint ist.

Wenn alles andere stimmt ist das kein Problem.


Saya420 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 08:29

Okay, dann vielen dank für die schnelle antwort!

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GutenTag2003  02.04.2022, 08:30

Da wäre ich mir nicht so sicher,

Gut es ist schon viele, viele, Jahre her, da hat mir die Post die Aushändigung eines Bußgeldbescheides (... welch ein Glück) verweigert, weil der Name *) anstatt mit einem "a" mit einem "e" geschrieben war.

Meine Beschwerde bei der Post, wurde abgewiesen.

*) mittendrin

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HugoHustensaft  02.04.2022, 08:33
@GutenTag2003

Das ist auch korrekt, weil es sich dabei um eine förmliche Zustellung handelt, die Urkundscharakter hat.

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GutenTag2003  02.04.2022, 08:33
@HugoHustensaft

Nun ja, in meinem Briefkasten hatte ich zuvor eine Mitteilung, dass ich den Brief abholen könne/solle.

Mein Name, die Schreibweise hatte sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

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Krawallbotz  02.04.2022, 08:34
@GutenTag2003

Ich habe einen Namen der, wenn man nur flüchtig drüber schaut, auch Galerie sein könnte.

Ich hab also schon öfters Pakete an Frau X Galerie bekommen- angekommen sind alle.

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HugoHustensaft  02.04.2022, 08:35
@GutenTag2003

Streng genommen hätte der Briefträger das nicht machen dürfen, er hat damit eine Niederlegung falsch beurkundet - der Zustellungsauftrag hätte zurückgeschickt werden müssen, da ein falsch geschriebener Name ein Formfehler ist.

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GutenTag2003  02.04.2022, 08:36
@HugoHustensaft

Nein. Im Widerspruch wurde angegeben, dass der Briefträger diesen Brief hätte aushändigen dürfen.

Ich kam mir da ziemlich verars....t vor.

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HugoHustensaft  02.04.2022, 08:38
@GutenTag2003

Tja, das ist es wieder, das alte Problem, dass manche Formfehler heilbar sind ... Sofern Du beweisen kannst, dass Dir das Schreiben unter Verweis auf die Abweichung nicht ausgehändigt wurde, stünden Deine Chancen in einem Verfahren nicht schlecht, weil damit das rechtliche Gehör nicht eingehalten wurde - nur wird das mit dem gerichtlichen Verfahren ja gerade wieder hergestellt.

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GutenTag2003  02.04.2022, 08:40
@HugoHustensaft

😂😂😂 Habe selbstverständlich bei der Bußgeldstelle widersprochen und nichts bezahlt. ... was einer - damals - staatlichen(?) Organisation Recht war, war mir billig.

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