DHL Paket buchstabe im nachname vergessen?
Moin, meine freundin hat mir ein Paket geschickt & in meinem nachname fehlt ein buchstabe.
Wie siehts da aus, kommt das Paket trotzdem an?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lilatrudi/1707651680365_nmmslarge__2028_1437_921_921_98e84af0bb42382edcd329446e6edf87.jpg?v=1707651680000)
…kommt das Paket trotzdem an?
Liegt im Ermessen des Zustellers, aber i.d.R. wird es ausgeliefert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wird wohl schon ankommen, denn dein Zusteller/deine Zustellerin bringt ja öfters etwas an die Tür, da wird er/sie schon wissen, wer gemeint ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Krawallbotz/1677650698431_nmmslarge__397_0_628_628_674e84de4a14af7f2f4fa63d38b21ed3.webp?v=1677650699000)
Wenn alles andere stimmt ist das kein Problem.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist auch korrekt, weil es sich dabei um eine förmliche Zustellung handelt, die Urkundscharakter hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Nun ja, in meinem Briefkasten hatte ich zuvor eine Mitteilung, dass ich den Brief abholen könne/solle.
Mein Name, die Schreibweise hatte sich in der Zwischenzeit nicht geändert.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Krawallbotz/1677650698431_nmmslarge__397_0_628_628_674e84de4a14af7f2f4fa63d38b21ed3.webp?v=1677650699000)
Ich habe einen Namen der, wenn man nur flüchtig drüber schaut, auch Galerie sein könnte.
Ich hab also schon öfters Pakete an Frau X Galerie bekommen- angekommen sind alle.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Streng genommen hätte der Briefträger das nicht machen dürfen, er hat damit eine Niederlegung falsch beurkundet - der Zustellungsauftrag hätte zurückgeschickt werden müssen, da ein falsch geschriebener Name ein Formfehler ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Nein. Im Widerspruch wurde angegeben, dass der Briefträger diesen Brief hätte aushändigen dürfen.
Ich kam mir da ziemlich verars....t vor.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Tja, das ist es wieder, das alte Problem, dass manche Formfehler heilbar sind ... Sofern Du beweisen kannst, dass Dir das Schreiben unter Verweis auf die Abweichung nicht ausgehändigt wurde, stünden Deine Chancen in einem Verfahren nicht schlecht, weil damit das rechtliche Gehör nicht eingehalten wurde - nur wird das mit dem gerichtlichen Verfahren ja gerade wieder hergestellt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
😂😂😂 Habe selbstverständlich bei der Bußgeldstelle widersprochen und nichts bezahlt. ... was einer - damals - staatlichen(?) Organisation Recht war, war mir billig.
Da wäre ich mir nicht so sicher,
Gut es ist schon viele, viele, Jahre her, da hat mir die Post die Aushändigung eines Bußgeldbescheides (... welch ein Glück) verweigert, weil der Name *) anstatt mit einem "a" mit einem "e" geschrieben war.
Meine Beschwerde bei der Post, wurde abgewiesen.
*) mittendrin