DHL hat Fahrzeugpapiere verschlampt was kann ich tun?

4 Antworten

Zu den Haftungsfragen wurde ja schon sehr viel geschrieben.

Sollten die Papiere wirklich weg sein, dann nehme die Bestätigung der Post/DHL mit zu deiner Zulassungsstelle (ich gehe davon aus, dass du der letzte Halter warst). Dann musst du vor Ort eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die ZB I kann dir sofort ausgestellt werden. Für die ZB II bedarf es einer Aufbietungsfrist (ca. 2-3 Wochen). Erst danach wird dir ein Ersatz ausgestellt. Dies alles ist natürlich auch mit Gebühren verbunden und wird sich bei ca. 50-60 Euro belaufen.

Die eidesstattliche Versicherung kann nur von demjenigen abgegeben werden, der Verursacher ist  (ggf. mit Genehmigung des Halters) oder vom Halter selbst. Sie muss persönlich vor Ort von einer dafür vorgesehenen Person abgegeben werden (Paragraph 27 Abs. 1 VwVfG bzw. entsprechende Landes-VwVfG).


Ofenroller 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 17:41

Ich muss ehrlich sagen soeine Eidelsstattliche Erklärung nein das will ich nicht, sowas mach ich nicht, ich mein ich habe den Wagen ja verkauft, kann das nicht auch der Käufer machen ich will den ja nicht mehr zulassen sondern er.

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torboso  22.07.2017, 18:47
@Ofenroller

Ich kann dich grundsätzlich verstehen, nur, wie geschrieben, darf es nur derjenige machen, der der Verursacher ist bzw. der Halter. 

Das liegt am logischen Schluss: Wie soll der Käufer etwas an Eides statt versichern, dass er selbst nur vom Hören bzw. aufgrund von Aussagen anderer weiß. Insbesondere im Hinblick, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat darstellt, wird es schwierig.

Wie ihr das nachher zivilrechtlich regelt, ist ebenfalls nochmal eine andere Frage.

Ich denke aber, wenn die Zulassungsstelle nicht eine sehr weite Auffassung hat, was das Aufbietungsverfahren angeht, wirst du nicht drumherum kommen, wenn das Fahrzeug jemals wieder zugelassen werden kann.

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Gaskutscher  23.07.2017, 17:48
@Ofenroller

Ich muss ehrlich sagen soeine Eidelsstattliche Erklärung nein das will ich nicht, sowas mach ich nicht, [...]

Du druckst also keine A4 Seite aus auf welcher du angibst die Unterlagen mit der Post verschickt zu haben?

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DHL = Dauert Halt Länger ☹️ Schau mal in den AGB's der Post, welche Haftungsgrenze bei welcher Art Einschreiben gilt. Kannst allerdings, wenn sie komplett weg sind bei der Zulassungsstelle neue Unterlagen beantragen. Dazu am Besten den Einlieferungsbeleg der Post und eine eidesstattliche Erklärung, wie die Papiere verloren gegangen beilegen 


Ofenroller 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 16:33

und wer muss das machen, der Käufer der den Wagen gekauft hat oder ich als letzer Inhaber der da drinnen stand. Weil ganz ehrlich ich habe den Wagen verkauft und die Sachen als einschreiben abgesendet ich will da eigentlich keine weiteren Kosten oder irgenwdie soeine erklärung unterschreiben.

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PiKay100  21.07.2017, 16:39
@Ofenroller

Vermute mal, dass Du als letzter Eigentümer / Halter das machen musst. Kannst ja mal bei der Zulassungsstelle nachfragen

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Ein Einwurf-Einschreiben ist in der Tat nur mit 20 € versichert, ein Übergabe-Einschreiben mit 25 €. Bei Verlust werden also maximal diese Beträge erstattet. Wolltest Du bei Verlust einen höheren Geldbetrag geltend machen, hättest Du die Papiere als Sendung mit Wertangabe versenden müssen.

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Darum verschicke  ich Fahrzeugpapiere per Paket (Hermes) -> Tracking online, höhere Deckung.

Aber das hilft dir jetzt nichts. :(


Ofenroller 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 17:42

ob das nun eine deckung von 20 oder 500,- Euro hat ist glaube ich bei nem Fahrzeugwert der deutlich höher liegt wumpe.

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Gaskutscher  22.07.2017, 21:11
@Ofenroller

Es geht um den Wiederbeschaffungswert der Papiere - nicht um den des Fahrzeugs. 

Die Papiere kann man jederzeit neu beantragen. Man muss eben nur eine Erklärung unterschreiben das die Papiere verloren sind. Werden dann neu ausgestellt - und erhalten neue Dokumentennummern. Somit würde beim Versuch mit den (z.B. gestohlenen) anderen Papieren eine Zulassung durchzuführen das gleich bemerkt werden.

Übrigens: Weder Zulassungsbescheinigung Teil I noch Teil II dienen als Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf. ;)

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