Deutsches Recht bei Bestellung in China?


10.02.2020, 17:10

Edit: Ich habe das Paket vor nem knappen Monat nach Hong Kong geschickt, in der CN23 Retoure angekreuzt. Das Paket wurde am Tag der Ankunft in Hong Kong zugestellt, von Zollgebühren habe ich nicht gehört. Von daher: alles gut.

4 Antworten

Aus Spanien sollte es zollfrei kommen, weil Spanien in der EU ist.

Was die rechte angeht: Hast Du Dir die AGB des chinesischen Händlers durchgelesen? Und von AliExpress? Die Grundlage des Kaufs ist chinesisches Recht. Von wo es verschickt wird, ist hierbei nebensächlich.

Wenn Du es zurückschicken willst, könnte Spanien aber ein Vorteil sein, wenn der Verkäufer zustimmt, bzw. in seinen AGB stehen hat, dass es zum Versandlager zurück darf, und nicht zum Verkäufer muss. Und Du hast Dir ja beim Kauf auch schon den Zoll gespart. Wenn Du Glück hast, hat der chinesische Verkäufer für die Sendung auch keine spanische MWST berechnet. Und EUSt fällt eh nicht an - EU. (Ausnahme: Es kommt als Zollgut, also mit einem speziellen Zollpapier - was aber sehr unwahrscheinlich ist.) So hast Du also beim Kauf diverse Vorteile genossen und wenn das Produkt jetzt z.B. kaputt ist, musst Du schauen, was die Verkaufsbedingungen dazu sagen.! oder 2 Jahre Gewährleistung geben die Chinesen üblicherweise nicht. Bekommen, auspacken, Ergebnis feststellen (heile/kaputt), Garantie durch. Das ist der übliche Rahmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Droitteur  10.12.2019, 20:32

Woher kommt denn, dass das chinesische Recht die Grundlage ist?

Grundsätzlich ist in den Fällen wie dem des Fragenden doch das Recht des Käufers maßgeblich.

Schöne Grüße

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SpediHAJ  05.02.2020, 22:33
@Droitteur

Wie ich schon sagte: Bitte die AGB's der Beteiligten lesen. Die Chinesen haben eine andere Rechtsgrundlage als Deutschland. Und mit der Bestellung werden die ausländischen AGB anerkannt.

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Droitteur  06.02.2020, 15:01
@SpediHAJ

Du hast behauptet, die Grundlage wäre chinesisches Recht und ich wollte gern wissen, woher du das weißt?

Die Chinesen haben eine andere Rechtsgrundlage, aber wer sagt denn, dass die auch angewendet werden muss?

Der Normalfall wäre das doch schließlich nicht.

Falls das in den AGB steht, müsste man doch außerdem auch wieder gucken, ob die wirksam sind und ob da überhaupt drin steht, dass chinesisches Recht die Grundlage sein soll.

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SpediHAJ  09.02.2020, 14:25
@Droitteur

Ich weiß es aus eigenen Internet-Bestellungen (ich lese mir die AGB's gerne mal durch - auch wenn es unterm Strich nichts bringt; entweder ich kaufe zu den Bedingungen, oder ich lasse es...), aus Kommentaren hier in gf - und meines Wissens gilt außerhalb der EU grundsätzlich das Rechts des jeweiligen Staates. Eine Klage gegen einen asiatischen Händler vor einem deutschen Gericht? Nie gehört. Ok, auch ein verklagen in deren Land habe ich noch nciht gehört - was aber auf der Hand liegt: Die Rechtsanwaltskosten wären enorm: Ausländischer RA, deutscher Korrespondenzanwalt, Rechtslage und -praxis im Ausland (zudem ist in manchen Ländern ist Recht haben und recht bekommen nicht das gleiche...)

Innerhalb der EU gelten andere Bestimmungen - weil die EU-Länder das so beschlossen haben. Aber muss sich der Iran an deutsches Recht halten? Oder Burkina Faso? Oder ...? Nur dann, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich deutsches Recht vereinbart ist. Beiderseits (!) schriftlich bestätigt. Und das ist in den seltensten Fällen so. Ich sehe zwar keine Vertragsbschlüsse, aber jede Menge ausländische Rechnungen - jeden Tag.

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Droitteur  09.02.2020, 14:29
@SpediHAJ

Ich bringe meine Bedenken gegen deine Annahme mal auf einen kurzen Punkt:

Warum soll deutsches Recht nur gelten, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde, ausländisches Recht aber auch ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung?

Weitere Bemerkung am Rande: Wenn du das Wissen aus den Kommentaren bei gf.net beziehst, würdest du dann auch berücksichtigen, dass ich bei gf.net schon etwas anderes geschrieben habe als du? ;D :)

Du vermischst jetzt übrigens zwei verschiedene Fragen miteinander: Einmal, welches Gericht zuständig ist, und einmal, welches Staates Recht dieses Gericht dann anwenden wird.

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Beide Parteilen erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Sitz des Verkäufers einverstanden.

Der Verkäufer hat das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen, wenn z. B. die Rechnung nicht bezahlt wird.


Droitteur  09.12.2019, 20:53

Hallo :) Danke für deine Antwort; da du anscheinend in China sitzt, finde ich die besonders interessant und habe ein paar Anmerkungen bzw. eine Frage:

a) Eine solche Vereinbarung könnte/würde wohl unwirksam sein.

b) Die Zuständigkeit beantwortet noch nicht die Frage, welches Recht anwendbar ist.

c) Woher stammt dieser Text eigentlich?

Schöne Grüße

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Naja, zumindest bei der Einfuhrgebühr und Zoll is das schon ein Unterschied!

Aus Spanien kostet es , weil EU Land keinen Zoll oder EInfuhrgebühr.

Auch China in jedem Fall. Also achtunG!


LennyD05 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 00:22

Es geht um eine Retoure. Ich habe bei einem chinesischen Anbieter bestellt, jedoch Versand aus Spanien gewählt. Jetzt geht es mir darum, ob ich meine deutschen Rechte auf die Bestellung anwenden kann.

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Droitteur  09.12.2019, 01:02
@LennyD05

Kannst du. Ich verzichte auf Details einzugehen; es lässt sich aber sagen, dass höchstwahrscheinlich deutsches Recht anwendbar ist. Auch wenn direkt aus China geliefert wird.

Schwieriger ist vllt trotzdem, das Recht dann auch durchzusetzen. Aber das ist ganz grundsätzlich so; nur wohl noch ein bisschen nerviger bei einem so weit entfernten Verkäufer.

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SpediHAJ  10.12.2019, 17:30

Einfuhrgebühr - was soll das sein? Es gibt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

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Die gf-Kommentarte sind in der Tat nicht maßgebend, in dem Punkt gebe ich Dir Recht.

Übrigens kann ein ausländisches Gericht schlecht einen Prozess nach deutschem Recht führen, weil sie gar keine Richter haben, die das Deutsche Gesetz im Detail kennen. Was sie natürlich können, ist, entscheiden, welches Recht für den Kaufvertrag gilt.


Droitteur  09.02.2020, 14:42

Naja, ich will dir das nicht vorwerfen, dass du dich auch auf gf-Kommentare gestützt hast. Ich meine nur, wenn du ihnen ein gewisses Vertrauen entgegenbringst, warum dann nicht auch mir?

Die Prozessführung findet in der Regel nach dem Recht des Gerichtsstaates statt. Lediglich das materielle Recht eines anderen Staates wird manchmal angewendet.

Aber ich will mal deine Idee aufgreifen: Nehmen wir an, ein chinesisches Gericht kann entscheiden, dass deutsches Recht für den Kaufvertrag gilt. Jetzt wirst du vielleicht sagen, dass dann das deutsche Gericht zuständig ist. Aber was ist, wenn das deutsche Gericht dann sagt, dass für den Kaufvertrag chinesisches Recht gilt? Und ist es nicht unfair, wenn auf diese Weise das chinesische Gericht festlegt, dass deutsche Gerichte zuständig sein sollen?

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LennyD05 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 17:10

Ich habe das Paket vor nem knappen Monat nach Hong Kong geschickt, in der CN23 Retoure angekreuzt. Das Paket wurde am Tag der Ankunft in Hong Kong zugestellt, von Zollgebühren habe ich nicht gehört. Von daher: alles gut.

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Droitteur  10.02.2020, 17:11
@LennyD05

Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung! Passiert selten genug.

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