Deutscher oder Italiener nach Abstammungsrecht?
Also. Ich bin jetzt mittlerweile 39. Meine Eltern bei meiner Geburt waren Mutter Deutsch und Vater Italienisch. Vater hat die Vaterschaft nach einem Jahr anerkannt. Sie waren nicht verheiratet also bin ich ein uneheliches Kind. Darüber habe ich eine alte Geburtsurkunde. Mit 4 wurde ich von meiner Mutter ins Heim abgegeben und landete mit 7 bei meiner Pflegefamilie die mich dann mit14 adoptierte. Somit bekam ich einen neuen Familiennamen. Zu meiner leiblichen Mutter habe ich nie Kontakt und meinen leiblichen Vater habe ich nie kennengelernt. Somit kann ich da nicht mehr fragen. Der einzige Beweis ist die alte Geburtsurkunde. Auch hier habe ich durch die Adoption eine neue bekommen in denen jetzt meine Adoptiveltern als leibliche Eltern eingetragen sind. Da ich jetzt mittlerweile selbst Vater bin ist die Frage aufgekommen ob ich jetzt Italiener bin oder nicht oder Halb. Deutsche Staatsangehörigkeit habe ich ja von meiner Mutter von Geburt an. Bei der Italienischen gilt so wie ich das jetzt aus gängigen Internetseiten herausgelesen habe das Abstammungsverhältnis zum Vater. Wäre schön wenn sich jemand mit sowas auskennen würde damit ich meinen Sohn irgentwann diese Frage beantworten kann. Danke und Gruss
3 Antworten
moin!ich habe einene ähnliche situation: mutter deutsch, vater italiener... allerdings bin ich nicht adoptiert worden.
aber wie latricolore schon schrieb, ist die abstammung /nationalität vererbbar und du bist nicht halb und halb, sonder deutsch - italiener und kannst auch durch deinen leiblichen vater die italienische staatsbürgerschaft bekommen.. ich habe im moment nur einen deutschenpass aber eine italienische steuerkarte (codice fiscale) ich kann , wenn ich möchte, jeder zeit einen italienischen ausweis (Carta D`identità ) beantragen
P.s. der codice fiscale ist keine grundvoraussetzung für den ausweis und wenn du eine italienische staatsbürgerschaft hast, müsste sie auch auf deine kiddies übergehen können
hi. hab jetzt mal im konsulat angefragt. mal schaun was rauskommt. danke dir für die antwort.
Deine Staatsangehörigkeit ist deutsch. Du bist als Deutscher geboren.
Nach dem, was ich aus dem herausgelesen habe, was Du aus dem Internet herausgelesen hast, könntest Du vermutlich die italienische Staatsangehörigkeit auf Antrag bekommen. Da wäre aber zu klären, ob in Italien eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist, oder ob Du dann die deutsche ablegen müsstest. Automatisch hast Du sie jedenfalls nicht.
Aha, das wusste ich nicht. Dann weiß ich aber nicht, warum Du fragst?
Also was Staatsangehörigkeit (rechtlich Dinge usw.) angeht, kann ich dir nichts dazu sagen.
Aber bezogen auf die Logik der Situation, stammst du ja von denen ab, die dich gezeugt haben. Das wären also eine Deutsche und ein Italiener. Folglich bist du dann halb deutsch und halb italienisch. Das wäre jetzt die logische Schlussfolgerung der Situation. Wahrscheinlich ist das auch das, was du deinem Sohn am einfachsten erklären können wirst.
In wie fern das jedoch vom rein rechtlichen aussieht, zu welchem Land du nun zu vielen Teilen dazu gehörst, kann ich dir nicht sagen, aber auch da denke ich mal sind deine leiblichen Eltern und nicht die Adoptiveltern entscheidend, um das festlegen zu lassen. Am besten mal ans Amt wenden
Die Frage der Zulässigkeit von doppelten Staatsangehörigkeiten stellt sich nur bei Einbürgerungen und nicht dann, wenn diese wie im vorliegenden Fall von Geburt an besteht.
Im Übrigen sind doppelte Staatsangehörigkeiten innerhalb der EU immer zulässig, sofern beide Staatsangehörigkeiten solche von EU-Staaten sind.