Deutsche Post Warensendung in Zeitungspapier einwickeln?
Guten Tag!
Ich möchte, um Kosten zu sparen, ein Spiel als Warensendung über die Deutsche Post für 1,90€ versenden. In den Beschränkungen steht, dass hierbei aber ausschließlich Gegenstände versendet werden dürfen und diese Versandmethode nicht als günstigere Alternative für den Versand von Briefen und Dokumenten genutzt werden darf.
Die Deutsche Post schrieb daher, dass nur so Sachen wie Lieferschein, Rechnung etc. zu dem Gegenstand dazu gelegt werden darf.
Wie ist das denn mit Zeitungspapier als Füllmaterial? Der Umschlag ist größer als das Spiel, weshalb ich es durch etwas Zeitungspapier drum herum federn und schützen möchte. Ist dies zulässig? Oder muss ich einfarbiges Papier nutzen, um keinen Vorwurf zu erhalten?
Vielleicht kann mir da einer helfen, vielen Dank im Voraus!
~ Jonas
5 Antworten
Kann man machen - Sendung/Umschlag darf aber nicht dicker als 5 cm sein!
Du kannst Zeitungspapier verwenden, ohne Sorge. Mache ich auch oft und ist zulässig.
Ja sicher. 🙂
Das Polstermaterial interessiert DHL nicht.
Ja das geht, du musst nur auf die Größe und das Gewicht achten.
Mit lieben Grüßen, Jan
Als Füllstoff kannst du Papier benutzen. Nur die Abmessungen müssen eingehalten werden und das Porto. :-)