Der Unterschied zwischen dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen?
Der Geschäftswille ist auf die Erzielung von Erfolg gerichteten Absichten aus und das Erklärungsbewusstsein bezieht sich auf die Abgabe von irgendeiner Erklärung. Wie kann man die beiden unterscheiden?
Vielen Dank
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gufrastella/1708955741341_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1708955741000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule
Hallo Aviator20!
Wenn es um die Willenserklärung im BGB geht, würde ich die Zusammenhänge so formulieren:
Zum inneren subjektiven Tatbestand einer Willenserklärung gehören der Handlungswille, das Erklärungsbewusstsein und der Geschäftswillen.
Dabei ist
- der Handlungswille, dass man eine Handlung bewusst vornehmen möchte
- das Erklärungsbewusstsein das Bewusstsein darüber, dass man eine rechtsgeschäftliche Erklärung abgibt
- der Geschäftswille die Absicht, eine bestimmte Wirkung (einen bestimmten Erfolg) zu erzielen
Bloßes Schweigen gilt i.d.R. nur dann als Willenserklärung, wenn die Erklärungswirkung gesetzlich geregelt so vorgesehen ist.
LG
gufrastella