Der Meistertitel ist ja dem Bachelor gleichgestellt heißt das dass man mit meistertitel freie Studium Wahl hat? Vielen Dank für die Antworten?
4 Antworten
Der Meistertitel ist ja dem Bachelor gleichgestellt
Falsch. Der Meistertitel und der Bachelorabschluss sind nicht gleichgestellt.
Beide liegen im DQR/EQR auf dem selben Niveau.
Allerdings ist es so, dass man mit dem Meistertitel ein Bachelorstudium aufnehmen kann und mit dem Bachelorstudium ein Masterstudium. Insofern kann man nicht von einer Gleichstellung sprechen, nur von einer Gleichwertigkeit im DQR/EQR.
heißt das dass man mit meistertitel freie Studium Wahl hat?
Ja, das ist in der Tat so. Der Meistertitel berechtigt zum Hochschulstudium mit prinzipiell freier Studienwahl. Je nach Hochschule und Studiengang kann es aber auch Beschränkungen bzw. abweichende Zugangsvoraussetzungen geben.
Wer den Meister hat, hat auch die allgemeine Hochschulreife. Das ist in den Landeshochschulgesetzen festgehalten. Damit kann man also tatsächlich alle grundständigen Studiengänge studieren, allerdings keine Masterstudiengänge.
Beste Grüße!
Hi,
Der Meistertitel ist ja dem Bachelor gleichgestellt heißt das dass man mit meistertitel freie Studium Wahl hat?
Ein Abschluss auf Meisterebene entspricht der allgemeinen Hochschulreife/Abitur - dementsprechend kann man alle grundständigen Studiengänge studieren.
LG
Jein !
Rein juristisch ja, aber da jede Universität/Hochschule ihre eigenen Zugangsvoraussetzungen hat, wird das dadurch schon wieder drastisch eingeschränkt!
Dann versuche mal einen Studienplatz in Medizin oder in Jura auf diese Weise zu bekommen.
Die erkennen nur Vollabi an!
Der Meister berechtigt auch zum Studium dieser Fächer. So etwas wie "Vollabitur" gibt es nicht. Es gibt eine allgemeine Hochschulreife und die berechtigt zum Studium aller Fächer. Und der Meister ist eine allgemeine Hochschulreife.
Kennst Du einen, der so einen Studienplatz bekommen hat?
Ich nicht und ich lebe ausnahmslos mit Medizinern und Juristen zusammen!
Die Hochschulen sind in den Zulassungsbedingungen frei!
Dann lege ich dir nahe, dich einmal mit einem dieser Juristen darüber zu unterhalten. Die Hochschulen sind an die Gesetzgebung gebunden und eben nicht völlig frei, schon gar nicht bei der Regelung des Hochschulzugangs. Das ist Ländersache.
Nur als Beispiel:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=64220161121085632202
Paragraph 2 regelt das in diesem Beispiel für NRW.
Das ist irrelevant, da die Zulassungsbestimmungen der verschiedenen Fakultäten Sachen voraussetzen, die Meister nicht erfüllen können.
Da wird offiziell kein Abitur gefordert, aber…
Gesetze sind geduldig!
Zudem kann ich aus eigener Erfahrung bezeugen, dass ein Meistertitel viel einfacher ist, als ein Abitur!
Es tut mir leid, aber deine Vorstellung vom Hochschulzugang entsprechen einfach nicht der Realität und der Praxis.
In den letzten 20/25 Jahren ist gerade in Bezug auf den Hochschulzugang mit beruflicher Bildung sehr viel vereinheitlicht und vereinfacht worden. Vielleicht (das ist jetzt nicht böse gemeint) sind deine persönlichen Erfahrungen damit auch schon etwas überholt.
Das ist nicht richtig. Die entsprechenden Regelungen für den Hochschulzugang mit Meister stehen in den Landeshochschulgesetzen und sind damit bindend. Das können die Hochschulen nicht umgehen und sie haben daran auch kein Interesse.