«Der Empfänger hat ein Postfach. Der Artikel ist seit dem 30.12.2024 abholbereit» Was meinen Sie?

2 Antworten

Der Brief wurde am 30. zugestellt. Somit passt das

Zur Not einen Screenshot machen zur Beweissicherung.


Aleksandra90 
Beitragsersteller
 01.01.2025, 18:15

Vielen Dank dafür! Jetzt habe ich es geschafft ;-)

die zustellung in ein postfach gilt formajuristisch genau so wie der einwurf in einen briefkasten.

wenn der empfänger weder sein postfach leert oder nicht in seinen briefkasten schaut, kann er sich nicht auf "nicht erhalten" berufen; der termingerechte zugang eines wichtigen schriftstücks ist damit erfolgt.