«Der Empfänger hat ein Postfach. Der Artikel ist seit dem 30.12.2024 abholbereit» Was meinen Sie?
Mit dem Empfänger des Briefes wurde vereinbart, dass er den Brief bis zum 31.12.2024 erhalten soll.
Der Status des Briefes ist nun wie folgt: Der Empfänger hat ein Postfach. Der Artikel ist seit dem 30.12.2024 abholbereit.
Gilt dies als rechtzeitige Zustellung?
Ich danke Ihnen allen. Frohes neues Jahr!
2 Antworten
Der Brief wurde am 30. zugestellt. Somit passt das
Zur Not einen Screenshot machen zur Beweissicherung.
die zustellung in ein postfach gilt formajuristisch genau so wie der einwurf in einen briefkasten.
wenn der empfänger weder sein postfach leert oder nicht in seinen briefkasten schaut, kann er sich nicht auf "nicht erhalten" berufen; der termingerechte zugang eines wichtigen schriftstücks ist damit erfolgt.