Der Bus ist 3min FRÜHER als auf dem Fahrplan losgefahren, dadurch habe ich den Bus verpasst, habe ich jetzt Recht auf Schadensersatz?
Der Bus ist an mir vorbeigefahren, als ich auf dem Weg zur Bushaltestelle war. Ich war zur selben Zeit da wie immer, also auf keinen Fall zu spät. Außerdem habe ich eine Wochenkarte gekauft also habe ich die Fahrt theoretisch schon bezahlt.
7 Antworten
Einige Antwortgeber sollten man über den Tellerrand schauen. Es muss nicht immer die Starthaltestelle sein, jemand kann auch von einer anderen Linie in den zu frühen Bus zusteigen wollen und wenn der dann zu früh abfährt, liegt es ganz sicher nicht mehr im Einflussbereich des Fahrgasts!
Dennoch sehe ich jetzt keinen Anspruch aus Schadenersatz. Deswegen geben diverse Verkehrsverbunde eine Garantie ab, dass nicht zu früh abgefahren wird und erstatten entweder eine Taxifahrt bis X Euro oder ein Tagesticket, natürlich völlig sinnfrei bei einer Monatskarte.
Normalerweise sind die Zeiten auf dem Fahrplan nur Richtzeiten und nicht bindend - "planmässig" bedeutet ja auch dass kleine Abweichungen möglich sind. Dass du das Geld zurück erhalten wirst, ist deshalb echt fraglich, aber beschweren würde ich mich trotzdem mal.
Das kann man mit dem Dienstherrn des Busfahrers klären.
Nein, du musst bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowieso immer mindestens +/- 3 Minuten einplanen.
Du kannst dich beschweren aber ob das hilft ist fraglich.