Defektes Gerät im Garantiezeitraum beschädigt Wohnung?

2 Antworten

Gehen wir davon aus, dass der Mangel des Netzteils von Anfang an bestand, was bei einem sog. "Verbrauchsgüterkauf" (vorliegend) bedeutet, dass innerhalb eines Jahres nach Kauf der Verkäufer beweisen müsste, dass du bzw. deine Mutter für den Mangel verantwortlich wart (sog. Beweislastumkehr).

Da dann die Hauptpflicht des Kaufvertrages des Verkäufers (§ 433 I S. 1 BGB) mangelhaft erbracht wurde, habt ihr einen Anspruch auf Magelfolgenschadensersatz gem. §§ 280 I, 241 II BGB. Dieser umfasst die Kosten für das Sofa.

Etwaige Gewährleistungsrechte für den kaputten Laptop kannst du gem. § 437 BGB geltend machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung