Defektes Gerät im Garantiezeitraum beschädigt Wohnung?
Hallo, gerade eben saß Muttern mit dem Laptop, der gerade ein halbes Jahr alt ist, im Wohnzimmer und das Netzteil lag neben einem Sofakissen, irgendwie geriet das Netzteil in Brand, dadurch auch das Kissen, was sie schnell aus dem Fenster werfen konnte, aber eben auch das recht neue Sofa für knapp 3.000€ hat einen ordentlichen Brandfleck.
Das Gerät ist ja definitiv ein Fall für die Garantie bzw. den Händler, wo es her kam, aber an wen wenden wir uns jetzt am besten wegen dem entstandenen Schaden?
Ist da der Hersteller in der Ersatzpflicht oder regelt man das über die Versicherung?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gehen wir davon aus, dass der Mangel des Netzteils von Anfang an bestand, was bei einem sog. "Verbrauchsgüterkauf" (vorliegend) bedeutet, dass innerhalb eines Jahres nach Kauf der Verkäufer beweisen müsste, dass du bzw. deine Mutter für den Mangel verantwortlich wart (sog. Beweislastumkehr).
Da dann die Hauptpflicht des Kaufvertrages des Verkäufers (§ 433 I S. 1 BGB) mangelhaft erbracht wurde, habt ihr einen Anspruch auf Magelfolgenschadensersatz gem. §§ 280 I, 241 II BGB. Dieser umfasst die Kosten für das Sofa.
Etwaige Gewährleistungsrechte für den kaputten Laptop kannst du gem. § 437 BGB geltend machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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