Dauerparken in Anliegerstraße?

2 Antworten

Ein Fahrzeug darfst du - solange es eben kein Parkverbot gibt - abstellen solange du willst. (Hänger gehören nicht dazu) Allerdings muss es eine gültige Tüv Plakette haben. Wenn du den Verdacht hast, dem ist nicht so: Du kannst durchaus dem Ornungsamt deine Vermutung mitteilen.

Wenn so ein Fahrzeug einen Parkplatz scheinbar sinnlos blockiert ist das ärgerlich, aber rechtlich ok.

Soviel ich weiss, ist die Parkdauer im öffentlichen Verkehrsraum auf drei Wochen beschränkt. Kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte eine öffentliche Straße nicht als Stellplatz für unbenützte Fahrzeuge genutzt werden.