Dauerparken in Anliegerstraße?
Ich wohne in einer Anliegerstraße und laufe jeden Tag wenn ich mit meinem Hund gehe, an einem älteren (90er?) Baustellenfahrzeug vorbei.
Mir ist in all den Jahren noch nie aufgefallen, dass das Fahrzeug mal fortbewegt wird. Stattdessen parkt der Besitzer hinter dem Fahrzeug seine Motorräder und Fahrräder und hat die Ladeklappe runtergeklappt, wodurch man dann auch nicht die TÜV Plakette sieht.
Auf seinem Grundstück steht auch noch mal ein Fahrzeug Baujahr vermutlich 80er, das nie fortbewegt wird.
Jetzt frage ich mich, wie lange man eigentlich ein Fahrzeug nicht fortbewegen darf oder ob man sein Fahrzeug wirklich Dauer parken darf und somit Parkplätze für andere blockiert, die den Parkplatz evtl. eher brauchen.
2 Antworten
Ein Fahrzeug darfst du - solange es eben kein Parkverbot gibt - abstellen solange du willst. (Hänger gehören nicht dazu) Allerdings muss es eine gültige Tüv Plakette haben. Wenn du den Verdacht hast, dem ist nicht so: Du kannst durchaus dem Ornungsamt deine Vermutung mitteilen.
Wenn so ein Fahrzeug einen Parkplatz scheinbar sinnlos blockiert ist das ärgerlich, aber rechtlich ok.
Soviel ich weiss, ist die Parkdauer im öffentlichen Verkehrsraum auf drei Wochen beschränkt. Kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte eine öffentliche Straße nicht als Stellplatz für unbenützte Fahrzeuge genutzt werden.