Datum = Tag der Anzeige durch den Anzeigenstellenden?

1 Antwort

Das ist der Tag, an dem das Schriftsrück vom Polizisten ausgedruckt wurde.


KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:22

Ok, Danke. Das heißt, der Tag, an dem die Anzeige gestellt wurde, erfährt man erst bei Akteneinsicht, die man bei der Staatsanwaltschaft beantragt, richtig? Oder gibt es noch einen anderen Weg herauszufinden wann die Anzeige durch die die Anzeige stellende Person gestellt wurde?

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superseegers  01.07.2024, 17:43
@KidCaprisonne

Sieh Dir mal das Aktenzeichen an. In NRW ist es z.B. vorneweg immer das Datum der Erstellung des Vorgangs. Also heute wäre 240701-........

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KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:00
@superseegers

Ok. Das Az/Justiz endet auf .22. Die 22 ist auch in der Vorgangsnummer enthalten. Das ist ja lustig. 2022 angezeigt und 2024 wird ein Strafverfahren angestrengt. #185 Ich geh nicht weiter drauf ein. Ist eh nicht relevant und würdest du mir eh nicht glauben. Respektive sind sie ein Cop und dann wissen sie es ohnehin schon XD. Danke für die Hilfe.

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superseegers  01.07.2024, 22:47
@KidCaprisonne

Das Justizaktenzeichen sagt dazu nicht aus. Das gibt es in aller Regel erst später. Das ist eher seltsam, dass es so lange dauert. Vielleicht war es bislang gegen Unbekannt und jetzt ist man erst auf deine Identität gekommen? Wer weiß.

Ja klar bin ich Polizist. Was soll ich ohnehin schon wissen?

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KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 23:00
@superseegers

Naja, wurde eher gesammelt, denke ich. Es gibt Unternehmen in DTL, die über dem Gesetz stehen. Bspw. aus Mannheim.

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KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 23:07
@superseegers

Unternehmen, denen das GG egal ist, Menschenrechte egal sind. Etc. pp.

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KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 14:32
@superseegers

Der Staat bzw. die Organisationseinheit des Staates tut so als wäre es ein Unternehmen. Aber ist auch ok. Darf ich noch eine Frage fragen. Wo bzw. bei wem beantrage ich den Pflichtverteidiger. Im Schreiben "Schriftliche Äußerung im Strafverfahren" steht unter Belehrung, dass bei mir ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Aber nirgend steht wo ich das beantragen soll. Anwalt kann man ohne Finanzmittel auch nicht fragen.

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superseegers  09.07.2024, 16:30
@KidCaprisonne

Naja, das kenne ich bei der Polizei nicht, die hat nichts unternehmerisches. Beispiel: Anzeige mit Schadensumme 1,75 Euro - Ermittöungen bei der Bank 25 Euro.

Augenblick: Notwendige Verteidigung und Schriftliche Äußerung? Das sind die beiden Enden beim Beschuldigten. Seltsam. Ich würde den Kollegen aus dem Anschreibrn anrufen und fragen, ob er sich vertan hat. Wenn nicht muss er wissen, was zu tun ist.

Mit notwendiger Verteidigung habe ich seltenst zu tun.

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