Anzeige vom Ausland wegen Beleidigung?

2 Antworten

Es ist ja nicht wichtig und entscheidend, wie jemand etwas interpretiert, sondern ob ein Staatsanwalt auch der Meinung ist, das eine Beleidigung vorliegt.

Der gute Mann muss also erstmal nach Deutschland ( oder einen deutschen Anwalt einschalten ) , dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen .

Und hier muss der gute Polizist dann erstmal entscheiden, ob es sich überhaupt um eine "Beleidigung" handelt.

Falls es z.B. keine stichhaltigen Beweise ( z.B. Chat-Mitschnitte) gibt , die persönlich beleidigende Inhalte haben, wird das Verfahren im Regelfall sofort eingestellt und landet nicht einmal vor Gericht.

Falls dann jedoch die Polizei der Meinung ist, das es beleidigend ist, muss der Staatsanwalt es genauso sehen -> erst dann kommt es zu einem Zivilverfahren.

Wenn es so ist, wie Du sagst ( Du hast keine persönlich beleidigen Worte oder Kommentare Ihm gegenüber gesagt ) dann wird da zu 99,9% nix bei Dir landen.


arsenal6796 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:08

er muss doch nicht nach Deutschland. Er kann auch von dort aus eine Anzeige starten

Du wirst zu 99% nicht angezeigt. Ich glaube kaum das diese Person sich so viel Arbeit machen will wegen einer einfachen Beleidigung