Datenschutzbehörde möchte, dass ich meine Kamera entferne?
Hey liebe Genossen,
Wir haben an unserem Haus eine Kamera neben dem Hauseingang installiert und penibel darauf geachtet, dass nur Teile unseres Grundstücks erfasst werden.
Vor ca. 3 Monaten bekamen wir ein Schreiben der Datenschutzbehörde in Brandenburg, welche ihre bedenken geäußert hat, zwecks vermuteter Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes.
Wir haben stets auf die Schreiben geantwortet und auch Bilder zugesandt, auf denen man erkennen konnte, dass 95% des Erfassungsbereichs der Kamera unser Grundstück erfasst. Die restlichen 5% (sehr kleiner Teil der Straße, welcher höchstens die Schuhfarbe der vorbeigehenden erkennen lässt) wurde geschwärzt. Weiter haben wir bereits geschildert, dass unser Kfz in Vergangenheit gestohlen wurde, sowie dass des Nachbarn Gegenüber und die Kamera dem Zwecke der Abschreckung dienen soll. Auch wurden Fahrräder in direkter Umgebung von den Grundstücken entwendet. Dies wurde auch mit den Anzeigen / Schreiben der Staatsanwaltschaft belegt.
Heute erhielt ich allerdings ein Schreiben mit der Aufforderung die Kamera zu entfernen oder es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Wie ist eure Meinung dazu? Soll ich es einfach darauf ankommen lassen? Es geht vermutlich nur um die 5% öffentlicher Raum die "gefilmt" werden. Überwiegt da nicht sogar mein Interesse, aufgrund der Diebstähle etc.?
Erfassungsbereich der Kamera lässt sich nicht weiter verstellen, da ich sonst meinen Parkplatz nicht mehr im Aufnahmebereich habe.
Dann müsste rein theoretisch auch jeder hier im Wohngebiet mit einer Ring Doorbell etc. Ja darauf hingewiesen werden, dass er die Öffentlichkeit filmt?
13 Antworten
Wurde der 5-%-Bereich auf dem Ausdruck geschwärzt oder wird es direkt so aufgenommen? Sofern kein öffentlicher Bereich darauf zu sehen ist, sehe ich keinen Grund, die Kamera abzunehmen. Sofern an der Haustür ein Aufkleber angebracht ist, der über die Videoüberwachung informiert, gibt es meiner Meinung nach nichts zu verändern.
Schaue dir die Schreiben nochmal an und prüfe die Rechtsgrundlagen. Dort müsste erklärt sein, was du darfst und was nicht.
Gut, dann bist du zwar in der "Beweispflicht", aber der Fakt, dass du den Bereich geschwärzt hast, lässt auch darauf schließen, dass du weißt, was du abfilmen darfst und was nicht.
Welche Rechtsgrundlagen sind denn angegeben?
Du hast das Recht dein eigenes Grundstück zu erfassen und zu überwachen. Und somit solltest du es auf eine Klage ankommen lassen. Darüber hinaus könntest du diese Kamera auch hinter einem Fenster im Innenraum installieren.
Schon irre, was diese Sesselpupser in Amtsstuben alles für wichtig erachten. Vermutlich hat einer der Nachbarn gepetzt und sich aufgeregt. Ich würde es auf einen Kampf ankommen lassen und notfalls ein Gericht bemühen. Das Recht ist auf Deiner Seite und Deinen Grund und Boden darfst Du überwachen.
Ich würde es auf einen Kampf ankommen lassen
Dieser "Kampf" wird teuer ausgehen, die Gesetzeslage ist eindeutig. Er darf den öffentlichen Raum nicht überwachen, auch nicht zu 5% und auch nicht, wenn der den Bereich schwärzt.
Wenn der Beweis eines Diebstahls per video nicht zulässig ist bringt dir die Kamera eh nix, es sei denn du nimmst eine die mit einem Bewegungsmelder gekoppelt ist und sofort ein Livestream auf deinem Handy aktiviert sobald sich was bewegt. Es gibt sowas. In Trier in der Schönbornstraße 7 sind solche Kameras angebracht die auch ein Teil der Straße aufzeichnen. Die haben aber bester Erinnerung nach ein Schild "Videoüberwachung" und Hinweis wer unbefugt seine waren abläd wird zur Anzeige gebracht. Du könntest diese Daten verwenden um den Täter selbstjustizal zu bestrafen so wie das der von sich eingenommene Sozialstaat tut (bekämpfe den Feind da wo er nicht ist)
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Sachen Datenschutz ein riesiger Haufen Scheisse, wobei ich nicht weiss ob es in anderen Ländern besser ist. Es gibt die sogenannte Vertraulichkeit des Wortes die ist geschützt solange es sich nicht um öffentlich gesprochene Worte handelt. Für mich heisst nicht öffentlicg = in geschlossenen Räumen hinter verschlossenen Türen.
Wer öffentlich spricht (Garten, Straße, Park) oder öffentlich sich verdächtig bewegt und dabei gefilmt wurde absichtlich oder zufällig, der hat aus meiner Sicht gelitten. Warum gibt es vom Messerattentäter Videos im Internet mit verpixeltem Gesicht vom Täter warum meldet sich die Scheiss datenschutzbehörde nicht bei der Kriminalpolizei und haut den einen auf den Deckel "die Videoaufzeichnung Wahrheiten sind illegal auch wenn da ein Mord drauf geschehen ist"
Wenn der Staat der Allgemeinheit dient und überwachen darf warum du dann nicht gehörst du nicht zur Allgemeinheit? Mir wurde vor ein paar Monaten auch ein Fahrrad entwendet, ich hab es auch zur Anzeige gebracht, letztlich ist es aber ein Witz sofern du die Anzeige nicht für die Diebstahlversicherung benötigst, denn kein Polizist klebt sich Photos unzähliger gestohlener Fahrräder an den Oberbereich der Windschutzscheibe und prüft krampfhaft bei jedem vorbeifahrenden Rad ob eine Entsprechung vorliegt und fragt die Radfahrer ob das benutzte Rad gestohlen ist. Mein Rad wurde ungefähr vor einem Kosmetiksalon gestohlen vom inneren des Kosmetiksalons lief eine Kamera auf die "transparente" Eingangstür zeigend. Ist der Täter vorwärts statt rückwärts oder himmelwärts geflüchtet war et auf der Videoaufzeichnung drauf. Polizei drauf hingewiesen, nix geschah. Bei anderen Straftaten wie Mord wird mehr getan, ein Fahrrad war 300€ ein Menschenleben 1,5 Millionen Euro statistischer wert
Die Vertraulichkeit des Wortes (Strafrecht) und Datenschutz (Zivilrecht) sind zwei unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Regeln.
Nein, dein Interesse überwiegt da nicht.
Dann müsste rein theoretisch auch jeder hier im Wohngebiet mit einer Ring Doorbell
Wenn das Ding nicht aufzeichnet,nicht.
Der 5% Bereich wird in der App geschwärzt, allerdings ist es laut deren Meinung jederzeit entfernbar, da es ja auch durch mich geschwärzt wurde