Dashcams nun erlaubt oder nicht?

3 Antworten

Wenn sie eben ständig überschreiben und nur mit dem drücken des Knopfes die Aufnahmen ab einem bestimmten Zeitpunkt speichern, sind sie zugelassen. Nur das veröffentlichen und hochladen im Internet ist eben an vielerlei Auflagen gebunden (Stichwort Datenschutz).

Anlassloses dauerhaftes aufnehmen ist im öffentlichen Raum nicht erlaubt.

Anlassbezogenes aufnehmen ist wohl gestattet. Verwendest du also eine Kamera, die letztendlich nur z. B. einen Unfall und wenige Momente davor und danach dauerhaft speichert, wäre es wahrscheinlich ok.

Es reicht nicht, dass die Kamera über solche Funktionen verfügt, sie müssen auch angewendet werden.