Dashcam in einen Neuwagen empfehlenswert und darf man das machen?
Ist das erlaubt sich eine Dashcam ins Auto zu machen, die auch beim parken filmt, weil ehrlich gesagt habe ich Angst, dass mir jemand ins Auto fährt und Fahrerflucht begeht. Das Auto ist ein Neuwagen, dafür zwar günstig, aber ich habe ewig dafür gespart.
2 Antworten
Dashcam in einen Neuwagen empfehlenswert
Ja unbedingt. Der Schaden wenn dir jemand reinfährt und abhaut ist viel höher als die Kosten der Dashcam. Oder jemand fährt dir im Rückwärtsgang rein und behauptet du wärst ihm drauf gefahren und es gibt keine Zeugen weiter.
darf man das machen?
Ja entsprechend der Rahmenbedingungen des Urteil des BGH vom 15.5.2018 - VI ZR 233/17. Nach diesen Rahmenbedingungen werden auch 99% der in Deutschland verkauften Dashcams vertrieben.
Ich selbst würde nie mehr auf meine Dashcam verzichten, denn die hat sich bei mir schon bezahlt gemacht als eine Unfallgegnerin bei mir 3.000 € Schaden verursacht hat.
https://www.axa.de/pk/kfz/a/dashcam-erlaubt
Hier kannst Du alles Wichtige darüber lesen. Grundsätzlich ist eine permanente Aufnahme des öffentlichen Verkehrs nach DSGVO nicht erlaubt.
Nein weil auch da keine permamente Aufnahme erfolgt, sondern das über den G-Kraft Sensor geregelt wird wenn dir einer reinfährt. Das was übrigens auch in deinem Link steht. (Ich werde das Gefühl nicht los, dass du nicht einmal deine eigene Quelle richtig gelesen hast):
Damit die Aufnahme von einem Crash aber nicht überschrieben wird, braucht Deine Dashcam einen Beschleunigungssensor, den sogenannten G-Sensor. Dieser erkennt eine Kollision und starke Verzögerung und nimmt diese als Gefahrensituation wahr. Diese Videosequenz speichert die Mini-Kamera dann automatisch ab.
Sobald dir jemand ins Auto fährt schaltet sich dann erst die Kamera an und nimmt auf. Auch hier erfolgt keine permanente Aufnahme und Speicherung.
Hast du dich wirklich mal technisch mit den gängigen Dashcams auseinander gesetzt, die in Deutschland vertrieben werden?
Das stimmt so nicht ganz, weil du den entscheidenden Zusatz aus deinem Artikel weggelassen hast.
Mit einer permanenten Aufnahme in einer Loop-Funktion ist das zulässig, wie es selbst in deinem Link steht:
Und genau deswegen werden 99% aller Dashcams in Deutschland auch mit einer solchen Loop-Funktion ausgeliefert und erfüllen somit den Punkt der anlassbezogenen Speicherung.