Das Recht, Kind ausm Haus rauszuschmeißen?
Hallo, vor Kurzem bin ich 18 geworden, mache aber erst nächstes Jahr mein Abi, gehe also noch zur Schule und wohne bei meinem Vater und mit meinen Geschwistern. Zuhause werde ich (seitdem ich auf der Welt bin) ausgeschlossen. Grund dafür ist meine Art, mir nicht alles gefallen zu lassen. Als ich meine Haare vor Kurzem sehr kurz (bis knapp unter den Ohren) schneiden ließ (, weil die Pflege so weniger zeitintensiv ist und ich es einfach wollte), wurde die Ausgrenzung noch stärker, weil man meine Abweichung aus ihrer Norm jetzt auch noch optisch und nicht nur gedanklich erkennt. Nun teilte mein Vater mir mit, ich müsse ausziehen. Einen Bruder, der 20 ist, aber noch bei uns lebt/ leben darf, habe ich. D. h., ihm kümmern nicht Kosten etc., sondern mich will er weghaben. Mein Vater bezieht ALG II, demnach zahlt er weder meine Miete, noch übernimmt er meine Lebenshaltungskosten selbst. Nach dem Abi werde und möchte ich ausziehen und habe vor, mich schnellstmöglich an das Jugendamt zu wenden, um einen Wohnort zu finden, allerdings möchte ich mich nicht "rausgeschmissen" fühlen, daher ist meine Frage, ob er mich zum Verlassen des Hauses zwingen darf.
Habt ihr Tips, wie ich allgemein mit dieser Situation umgehen kann? Denn das wirkt sich negativ auf meine momentane schulische Leistung aus.
VG
4 Antworten
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Dein Vater ( bzw in deinem Fall vater Staat) ist bis zum Abschluss einer Ausbildung Unterhaltspflichtig. Bis zum 25. Lebensjahr ist allerdings ( gemäß der Vorgaben von Harz IV) vorgesehen, dass Kinder bei den Eltern bleiben , es sei denn es gibt triftige Gründe dagegen. Da dein Vater dich rausgeworfen hat, kannst du da eine eigene Wohnung beantragen und die Unterstützung, aber ganz einfach wird das nicht...dass du dich rauageschmissen fühlst wird sich angesichts deiner reellen Umstände ( du wurdest rausgeschmissen) nicht vermeiden lassen.
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Ich kenne solche Reaktionen auch. Wenn man nie so gewertschätzt wird, wie man ist und man immer Dinge aufgezwungen bekommt, die nicht zu einem passen. Vergleiche mit anderen gezogen werden. Dass Du Dich da schlecht fühlst, ist kein Wunder. Versuche, Dich innerlich zu distanzieren und halte Dich an Menschen, die Dich genauso wie Du bist schätzen und lieben. Ich bin sicher, dass es davon einige gibt. Alles Gute!
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Einfach gesagt raus da.
Für dich fühlt es sich als Rausschmiss an, aber siehe den Auszug als Erhöhung deiner Lebensqualität. Es fängt so ein neuer Lebensabschnitt für dich an.
Gehe selbst zum Jugendamt. Packe selbst deine Sachen. Mach alles selber und es wird sich zwar nicht gut anfühlen, aber immer noch besser als wenn dein Vater anfängt dir Wohnungen raus zu suchen.
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er kann dich rauswerfen, ist aber dann unterhaltspflichtig.
evtl. ist in ALG2 was für dich enthalten; das bekäme er dann nicht mehr, sondern du als neuer eigener Haushalt bekommst einen eigenen Regelsatz
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Warum darf er das? Die Miete wird vom Staat gezahlt, also, wenn es darum geht, dass er mich rausschmeißen darf, weil er mich nicht mag, dann darf ich ihn auch. Der Mietsvertrag steht in seinem Namen, das aber doch nur weil er der älteste ist.