Das Recht, Kind ausm Haus rauszuschmeißen?

4 Antworten

Dein Vater ( bzw in deinem Fall vater Staat) ist bis zum Abschluss einer Ausbildung Unterhaltspflichtig. Bis zum 25. Lebensjahr ist allerdings ( gemäß der Vorgaben von Harz IV) vorgesehen, dass Kinder bei den Eltern bleiben , es sei denn es gibt triftige Gründe dagegen. Da dein Vater dich rausgeworfen hat, kannst du da eine eigene Wohnung beantragen und die Unterstützung, aber ganz einfach wird das nicht...dass du dich rauageschmissen fühlst wird sich angesichts deiner reellen Umstände ( du wurdest rausgeschmissen) nicht vermeiden lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium

Ich kenne solche Reaktionen auch. Wenn man nie so gewertschätzt wird, wie man ist und man immer Dinge aufgezwungen bekommt, die nicht zu einem passen. Vergleiche mit anderen gezogen werden. Dass Du Dich da schlecht fühlst, ist kein Wunder. Versuche, Dich innerlich zu distanzieren und halte Dich an Menschen, die Dich genauso wie Du bist schätzen und lieben. Ich bin sicher, dass es davon einige gibt. Alles Gute!

Einfach gesagt raus da.

Für dich fühlt es sich als Rausschmiss an, aber siehe den Auszug als Erhöhung deiner Lebensqualität. Es fängt so ein neuer Lebensabschnitt für dich an.

Gehe selbst zum Jugendamt. Packe selbst deine Sachen. Mach alles selber und es wird sich zwar nicht gut anfühlen, aber immer noch besser als wenn dein Vater anfängt dir Wohnungen raus zu suchen.

er kann dich rauswerfen, ist aber dann unterhaltspflichtig.

evtl. ist in ALG2 was für dich enthalten; das bekäme er dann nicht mehr, sondern du als neuer eigener Haushalt bekommst einen eigenen Regelsatz


istegal15 
Beitragsersteller
 22.09.2022, 19:49

Warum darf er das? Die Miete wird vom Staat gezahlt, also, wenn es darum geht, dass er mich rausschmeißen darf, weil er mich nicht mag, dann darf ich ihn auch. Der Mietsvertrag steht in seinem Namen, das aber doch nur weil er der älteste ist.

0