Das maximale aus der Dienstreise rausholen?

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  • IIRC sind bis zu 5 private Urlaubstage erlaubt, ohne dass du die Fahrtkosten zahlen musst. Allerdings gelten ggf. andere Regelungen bei der Anrechnung der Reisezeit.
  • Aufpassen wie sehr das mitgebrachte Essen duftet und ob man einen Kühlschrank im Zimmer hat, wenn man entspr. Sachen hat.
  • https://qonto.com/de/blog/business/buchhaltung/bundesreisekostengesetz-hotelkosten -> "Bis zu einem Betrag von 70 € (ohne Frühstückskosten) wird Übernachtungsgeld gezahlt, wenn die Kosten nachgewiesen werden. Ansonsten gilt eine Pauschale von 20 €. Darüber hinaus gibt es eine Erstattung, wenn für die Firma eine Hotelliste vorliegt, zum Beispiel die TMS-Hotelliste des Bundes, und zu den entsprechenden Konditionen gebucht wird."
  • Wenn Zug: Bei längeren Reisen 1. Kl. Bei Flexpreis darf man dann auf jeden Fall in die DB Lounge.
  • Wenn man absehbar mehrfach innerhalb eines Jahres (Start egal am welchem Tag) Zug fährt, nach einer Bahncard fragen. Die darf man häufig auch privat nutzen.
  • Wenn man Zug fährt möglich die teureren schnellen Verbindungen aber mit mehrfach Umsteigen nehmen. Dann kriegt man am ehesten die Erstattung wg. Verspätung (zumindest wir dürfen das privat geltend machen). Wenn man die Zeit hat und das Ticket teuer genug ist.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung