wie ist das rechtlich mit der Dienstreise?
Hey !
Ich bin 18, habe am 1.08 meine Ausbildung angefangen & habe nun meine erste Dienstreise zu unserem Ausbildungszentrum.
Dieses Zentrum ist 160km, sprich etwa, je nach Zugverbindung mit dem Zug 2 1/2 bis 3 Stunden entfernt.
Mir würde automatisch ein Bett in deren WG zur Verfügung gestellt werden jedoch bin ich allgemein kein Mensch, der gerne nah unter vielen fremden Menschen ist & auch durch meine chronische Erkrankung und andere persönliche Umstände kann & will ich dort nicht über Nacht bleiben und werde deshalb täglich für 4 Tage 5 Std Zugfahrt auf mich nehmen.
Jetzt ist nur meine Frage wie dies rechtlich abgedeckt ist, da eine Dienstreise ja EIGENTLICH als Arbeitszeit gerechnet wird aber dadurch, dass ich ja auf eigene Faust & Kosten anderweitig reise weiß ich nicht wie dies rechtlich abgedeckt ist.
Kannst du mir da weiterhelfen ? :)
danke im voraus !
2 Antworten
Was genau willst Du denn wissen?
Ob Deine Reisezeit (bezahlte) Arbeitszeit ist, hängt ggf. auch von Eurem Tarifvertrag ab.
Das ist dein Problem!
der AG bietet dir die Unterkunft an, die lehnst Du ab - also musst du dich selber darum kümmern
du kannst jeden Tag fahren, oder dir ne Pension/Hotel nehmen, da hättest du ein Zimmer für dich alleine
danke ! :)
meine allgemeine Frage wäre auch ob ich das überhaupt darf, da ich meine Arbeitszeit damit überschreite da ich ja 2 1/2 Stunden anreise dann 6 Stunden Unterricht habe und wieder min. 2 1/2 Stunden abreise.