Darf/kann ich eine Anzeige bei der Polizei machen wenn ich keine Melde Adresse habe aber eine Post Adresse?
Hallo liebe Comunity, meine ex Freundin hat eine Schreckschuss Waffe, die ich mir letztes Jahr legal erworben habe bei sich zu Hause. Und ich hatte sie drum gebeten die mir zu geben.
In den Gesprächen kahm aber nicht heraus ob die sie noch besitzt. Als erstes wüsste sie nicht wo die ist und nach mehrfachen fragen seihe sie im Keller. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob die noch in ihrem besitzt ist.
Ich befürchte allerdings das die sie verschenkt oder verkauft hat.
Da ich diese Waffe auf mich registriert habe, ist ja Gesetz in Deutschland, habe ich Angst das der neue Besitzer eventuell Blödsinn damit machen kann und ich dann belangt werden kann.
Ich besitze noch keinen kleinen Waffenschein, bin mir aber bewusst das der besitzt nicht Strafbar ist.
Nun meine Frage : Um mich zu schützen und zu beruhigen, kann ich den eine Anzeige machen?
Und was für eine Anzeige mach ich dann? Diebstahl? Oder soll ich das mit den Beamten besprechen?
LG und danke im voraus!
5 Antworten
Da ich diese Waffe auf mich registriert habe, ist ja Gesetz in Deutschland
Nö, ist es nicht. Die Waffen sind ab 18 Jahren frei verkäuflich, es findet keine Registrierung statt.
Der Rest betrifft Zivilrecht.
wenn sie nur zuhause aufbewahrt wird braucht man keinen kleinen waffenschein.der wird nur zum mitführen benötigt,folgedessen ist es egal
Du hast nun leider ein etwas größeres Problem.
- Der Besitz der Schreckschusswaffe ist erlaubt in den eigenen 4 Wänden.
- Du hast diese Waffe deiner Freundin gegeben. Da diese nun aber deine 4 Wände verlassen hat, ist zum führen der Kleine Waffenschein erforderlich.
- Diesen hattest du zu diesem Zeitpunkt nicht. Erklärungsnot !!!
- Eine Schreckschusswaffe wird nicht registriert. Der kleine Waffenschein berechtigt dich lediglich zum Führen in der Öffentlichkeit.
- Der transport hat in einem geschlossenen Behältnis zu geschehen.
- Eine Anzeige kannst du und solltest du auch machen.
- Du gehst zur Polizei und schilderst denen den Sachverhalt.
- Diebstahl ist dieses nicht, da du diese Waffe selber herausgegeben hast.
Ich hatte bis vor kurzem dort noch gewohnt. Also war diese Wände, meine 4 Wände. Bin dann ausgezogen und habe daran nicht gedacht.
ok, dann kannst du 2 vergessen. Aber Anzeige solltest du machen, wenn sie dir die Waffe nicht herausgeben will.
Oder die Sache über einen Anwalt regeln lassen.
Wieso hast du keine Meldeadresse? Du brauchst eine ladungsfähige Adresse! Selbst wenn das ein Kumpel ist, ist das auch okay, Hauptsache, du kommst TÄGLICH an deine Post!
Wichtig ist dann nur, dass du den Namen mit angibst, der auf dem Briefkasten steht. Oder du klebst deinen dazu.
Gruß S.
Mache mit dem Namen und der Postadresse eine Strafanzeige
Die haben damals im Laden meinen Namen und meine Adresse aufgeschrieben.